C
carusine
Hallo zusammen,
wir haben eine Wohnung gekauft, die als Teil eines Mehrfamilienhauses noch im Bau ist. Mit dem Notarvertrag gibt es einen Grundriss mit Beispielmöblierung und eine Baubeschreibung, die die Anzahl der Steckdosen pro Raum enthält. Wir haben nun einige Änderungen an der Elektroinstallation dem benannten Elektriker mitgeteilt, d.h. die Position der Steckdosen und Schalter in den jeweiligen Räumen teilweise verändert. Schalter sollen beispielsweise links statt rechts neben der Tür und Steckdosen nicht hinter einem Schrank, den wir dort hinstellen wollen, sondern 1 Meter links oder rechts davon an derselben Wand installiert werden. Die Anzahl der Steckdosen bleibt gleich, übereinstimmend mit der Baubeschreibung. Mit der Benennung des Elektrikers wurde ein Elektroplan an uns übergeben, der nach der Beispielmöblierung angefertigt wurde. Einige Änderungen gegenüber dieses Elektroplans, die wir angeben werden nun mit jeweils 50 EUR berechnet, so dass uns zunächst 1000 EUR, mittlerweile noch 400 EUR in Rechnung gestellt werden sollen. Begründet werden die Kosten als "Versetzungsarbeiten". Der Bauträger fand 1000 EUR zu viel und hat mit dem Elektriker dann 400 EUR vereinbart (eigentlich ein Vertrag zu Lasten Dritter, nämlich uns - zwei einigen sich darüber was ein Dritter bezahlen soll). Der Bauträger findet den Begriff "Versetzungsarbeiten" nicht unbedingt treffend (wir halten es für Unsinn, da nichts versetzt wird, weil es nicht existiert), begründet die Inrechnungstellung aber mit "logistischem und terminlichem Aufwand". Wir waren an einem Tag 1 h dort und ansonsten per E-Mail. Dafür 400 EUR zu verlangen ist einfach bodenlos. Aus unserer Sicht besteht überhaupt kein Aufwand und außer der Anzahl der Steckdosen wurde nichts im Notarvertrag festgehalten - die Beispielmöblierung auf dem Grundriss ist mit dem Grundriss Teil dieses Vertrags - aber kann man daraus ableiten, dass man die Position der Steckdosen/Schalter so haben muss, wie sich das irgendjemand irgendwann einmal ohne Sinn und Verstand ausgedacht hat?
Lohnt es sich, deswegen einen Rechtsstreit anzufangen?
Vielen Dank für Meinungen/Antworten.
wir haben eine Wohnung gekauft, die als Teil eines Mehrfamilienhauses noch im Bau ist. Mit dem Notarvertrag gibt es einen Grundriss mit Beispielmöblierung und eine Baubeschreibung, die die Anzahl der Steckdosen pro Raum enthält. Wir haben nun einige Änderungen an der Elektroinstallation dem benannten Elektriker mitgeteilt, d.h. die Position der Steckdosen und Schalter in den jeweiligen Räumen teilweise verändert. Schalter sollen beispielsweise links statt rechts neben der Tür und Steckdosen nicht hinter einem Schrank, den wir dort hinstellen wollen, sondern 1 Meter links oder rechts davon an derselben Wand installiert werden. Die Anzahl der Steckdosen bleibt gleich, übereinstimmend mit der Baubeschreibung. Mit der Benennung des Elektrikers wurde ein Elektroplan an uns übergeben, der nach der Beispielmöblierung angefertigt wurde. Einige Änderungen gegenüber dieses Elektroplans, die wir angeben werden nun mit jeweils 50 EUR berechnet, so dass uns zunächst 1000 EUR, mittlerweile noch 400 EUR in Rechnung gestellt werden sollen. Begründet werden die Kosten als "Versetzungsarbeiten". Der Bauträger fand 1000 EUR zu viel und hat mit dem Elektriker dann 400 EUR vereinbart (eigentlich ein Vertrag zu Lasten Dritter, nämlich uns - zwei einigen sich darüber was ein Dritter bezahlen soll). Der Bauträger findet den Begriff "Versetzungsarbeiten" nicht unbedingt treffend (wir halten es für Unsinn, da nichts versetzt wird, weil es nicht existiert), begründet die Inrechnungstellung aber mit "logistischem und terminlichem Aufwand". Wir waren an einem Tag 1 h dort und ansonsten per E-Mail. Dafür 400 EUR zu verlangen ist einfach bodenlos. Aus unserer Sicht besteht überhaupt kein Aufwand und außer der Anzahl der Steckdosen wurde nichts im Notarvertrag festgehalten - die Beispielmöblierung auf dem Grundriss ist mit dem Grundriss Teil dieses Vertrags - aber kann man daraus ableiten, dass man die Position der Steckdosen/Schalter so haben muss, wie sich das irgendjemand irgendwann einmal ohne Sinn und Verstand ausgedacht hat?
Lohnt es sich, deswegen einen Rechtsstreit anzufangen?
Vielen Dank für Meinungen/Antworten.