Zuschlag wegen steigenden Preisen

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V

Viehbrocken

Hallo,

wir bauen momentan mit einem größeren Unternehmen zusammen. Wir haben den Werkvertrag im September letzten Jahres unterschrieben, also vor dem Ukraine -Krieg und den damit eingehenden Preissteigerungen. Wir hatten damals eine Festpreisbindung vereinbart, die noch gilt.

Nun sollen wir jedoch einen Zuschlag bezahlen auf Grund explodierender Preise. Wir haben mehrfach versucht bei dem Unternehmen anzurufen und zu fragen, ob dies nicht im Widerspruch zu der Festpreisbindung steht. Es wurden Rückrufe angekündigt, die nicht erfolgten. Stattdessen bekamen wir irgendwann eine E-Mail, in der wir auf das neue Angebot verwiesen würden. Aber das war ja der Grund warum wir Gesprächsbedarf hatten bzw. haben.
Auch auf erneute Rückruf-Bitte erhielten wir erneut nur einen Zweizeiler, in dem stand, es gibt keinen Widerspruch.

Jedenfalls keine entsprechende Erklärung, nur der eine Satz - dem Sinn nach: Wegen den Preissteigerungen wird die Änderung des Vertrages (also die Festpreisbindung) vereinbart und dies tritt automatisch mit Baubeginn in Kraft.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Und wie habt ihr euch verhalten?
 
S

SoL

Zeig doch mal den Vertragsabschnitt.
Kann es sein, dass der Festpreis auf 12 Monate befristet war?

Schonmal nen gut gemeinter Rat: Alles schriftlich machen, sodass Ihr Nachweise habt. Da helfen Euch keine Anrufprotokolle.
 
V

Viehbrocken

Wir haben Ende September 2021 unterschrieben. Richtig, 12 Monatige -Festpreisbindung. Die Änderung würde die Preisbindung in unserem Fall auf 11 Monate verkürzen, so dass sie bei einem Baubeginn im September 2022 nicht mehr gilt. Unser Baubeginn wäre jetzt im September.
IMG_20220901_225902.jpg
 
Y

Ypsi aus NI

Was ist denn der vertraglich vereinbarte Preis und wie hoch die Nachforderung?
Warum geht's erst nach einem Jahr los? Eure Entscheidung gewesen oder die vom Unternehmen?
 
kbt09

kbt09

In dem kleinen Ausschnitt steht etwas von Baubeginn bis 31.08.2022 ... ist der Ausschnitt aus dem Vertrag vom letzten Jahr?
 
WilderSueden

WilderSueden

Beruft sich der Bauunternehmer auf §313 Baugesetzbuch? Falls nein, wird er sich schwer tun wenn sonst noch alles in Ordnung ist.
Und auch mit dem 313er ist es kein Selbstläufer, siehe das Urteil zu extra energie diese Woche.
 
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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