In der Regel ist die Zustimmung der Nachbarn nötig, deren Interessen aus Sicht des Bauamts beeinträchtigt sein könnten.
Z.B. wenn das Baufenster im Osten überschritten wird, muss nicht unbedingt der Nachbar im Westen zustimmen.
Ohne Details zur Situation kann man dazu also eigentlich gar nichts sagen, aber wenn das Bauamt diese Anforderung schon gestellt hat, wird es kaum davon abrücken...