Sicher das es um die Zufahrt geht und nicht doch um die Genehmigung fürs Carport?
Was soll an der Genehmigungspflichtig sein? Ich kann mit meinem Auto auf meinem Land rumfahren wie und wo ich will.
Ein Carport ist ja Genehmigungsfrei wenn es unter bestimmten Maßen bleibt, das kann es nicht sein.
Die letzte Aussage des Amts verkürzt widergegeben: In Neubaugebieten wird von einer Zufahrtslänge von 10 Metern ausgegangen, damit das Rücksichtnahmegebot nach § 15 Baunutzungsverordnung sicher eingehalten wird. Im vorliegenden Fall orientiert man sich an in der näheren Umgebung vorhandenen Zufahrtslängen von Wohngrundstücken. Falls der Nachbar Einwände hat, wird er im Bauantragsverfahren beteiligt und kann seine Einwände dann begründen.
Vielleicht handelt es sich ja auch nur um eine allgemeine Einschätzung nach der man immer vorgeht um sich als Amt keine Probleme einzuhandeln? Vermutlich macht es für das Amt auch weniger Arbeit und ist befriedigender wenn die Nachbarn sich einig sind und keiner gegen einen Bauantrag vorgehen möchte?
Werden die Einwände der Nachbarn bei einer Bauvoranfrage bereits abgefragt und geprüft? Ich vermute mal, dass passiert erst beim Bauantrag, die Voranfrage würde mir also nur nützen um rauszufinden ob dort überhaupt gebaut werden kann, nicht aber um rauszufinden wie lang die Zufahrt tatsächlich werden kann und wo das Carport stehen kann, da das ja auch genehmigungsfrei sein wird.