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DG
Eine Baulast auf Widerruf widerspricht dem Wesen der Baulast. Diese ist IMMER ans BV gekoppelt und NIE an Personen. Vielmehr soll genau die Kopplung an Personen ausgeschlossen werden und die Rechtswirkung auch gegen Dritte GESICHERT werden.
Letzten Endes aber egal. Selbst wenn Ihr einen Juristen findet, der das so formuliert, braucht Ihr einen Sachbearbeiter, der das so schluckt. Da die Sachbearbeiter bzw das Bauordnungsamt aber im Falle einer Klage die Beklagten sind, ist das sehr unwahrscheinlich.
Die ganze Diskussion bringt also wenig, solange man die Einschätzung des Bauordnungsamt nicht kennt.
Derartige Dachterrassen bergen von Natur aus auch ein hohes Klagepotential. Das wurde früher lockerer gehandhabt, mittlerweile sind die Fälle/Urteile auch in Hintertupfingen bekannt, ergo gehe ich davon aus, dass nur per Baulast gesichert werden kann.
MfG
Dirk Grafe
Letzten Endes aber egal. Selbst wenn Ihr einen Juristen findet, der das so formuliert, braucht Ihr einen Sachbearbeiter, der das so schluckt. Da die Sachbearbeiter bzw das Bauordnungsamt aber im Falle einer Klage die Beklagten sind, ist das sehr unwahrscheinlich.
Die ganze Diskussion bringt also wenig, solange man die Einschätzung des Bauordnungsamt nicht kennt.
Derartige Dachterrassen bergen von Natur aus auch ein hohes Klagepotential. Das wurde früher lockerer gehandhabt, mittlerweile sind die Fälle/Urteile auch in Hintertupfingen bekannt, ergo gehe ich davon aus, dass nur per Baulast gesichert werden kann.
MfG
Dirk Grafe