Ich habe mir im Jahr 2010 ein Haus per Zwangsversteigerung gekauft.
zu beachten:
- man muss eine Sicherheitsleistung in Form eines verbürgten Bankschecks hinterlegen der 10% des Verkehrswertes entspricht. Der Scheck kostet Geld. je nach Bank kostet er mehr oder weniger. das können schon mal 5-10% des wertes des Schecks sein... WICHTIG: der Scheck gilt nur für eine bestimmte zeit. nutzt man den Scheck nicht, Pech, die Gebühr ist flöten.
- Barkautionen oder Kontoauszüge oder auch Telefonate mit der Bank nutzen NICHTS.
-Wenn das eine so beliebte Baugegend ist, mach dich darauf gefasst, dass professionelle dabei sind. Sprich Makler, Bauträger die kennen sich aus und haben Erfahrung. der Verkehrswert wird dann bestimmt überboten.
Ich hatte damals Glück, ich hab mit dem Bauträger/WBG, die da war und mitgeboten hat geredet, und so sind die dann ausgestiegen.
Damals war sogar ein lebenslanges Wohnrecht für die Eltern des Schuldners auf das Haus/Grundstück eingetragen, bzw. für eine Wohnung (2 familienhaus)
In so einem Fall, fährt der Richter normalerweise 2 gleisig. es gibt dann im gutachten nämlich einen wert, den das Wohnrecht hat. dieser wird dann vom Verkehrswert abgezogen. Die eine Bietreihe ist dann:
a) Haus+Wohnrecht: Verkehrswert-geldwert des Wohnrechts=neuerverkehrswert
b) Haus +Wohnrecht gelöscht =Verkehrswert des Gutachtens
Dann werden die Gläubiger befragt, ob sie eine Form bevorzugen. Meistens übersteigen die Forderungen den Verkaufswert für Option A) deswegen wird meist Option B präferiert.
Dann fragt der Richter, ob jemand auf Option A) bieten möchte. Normalerweise will niemand jemanden auf unbestimmte zeit in seinem Haus wohnen haben, der dafür nicht mal miete zahlen muss, und der dir vermutlich das leben zur Hölle machen wird, weil du sein oder das Haus des Kindes gekauft hast.
Also wird meist Option B als Hauptverfahren angewendet.