Zwei Flurstücke zusammenlegen, was ist mit der Finanzierung?

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M

MatzeDunien

Hallo liebe Mitstreiter*innen,

ich hoffe dies ist das richtige Unterforum, ansonsten bitte ich einen Moderator es zu verschieben:
Folgende Situation: Ich besitze (manche sagen sie besitzen mich...) zwei Häuser, welche jeweils auf einem eigenen Flurstück stehen.
Die sind finanziert, nicht abbezahlt und die Bank ist im Grundbuch eingetragen.

Ich plane in der zweiten Reihe die Wirtschaftsgebäude abzureißen und ein neues Haus dorthin zu bauen. In dem Lageplan ist der Neubau in rot einskizziert.

Ich war Anfang 2020 auch schon beim Bauamt und habe denen mein Vorhaben vorgestellt.
Ergebnis: Da laut Baurecht (Niedersachsen, Baunutzungsverordnung von 1962) nicht über zwei Flurstücke gebaut werden darf, müssen diese zusammengelegt werden.
Es wird dann eine WEG mit zwei Einheiten entsprechend der Häuser gegründet, ich bleibe Alleineigentümer.

Frage 1: Die Grundschuld wird entsprechend auf zwei Einheiten umgeschrieben. Korrekt?

Frage 2: Wäre die „neue“ Bank, welche die Finanzierung des neu zu bauenden dritten Hauses (weitere WEG Einheit) übernimmt, im ersten Rang oder hat es einen Nachteil, dass die anderen beiden WEG „belastet“ sind?

Ich danke vielmals für Eure Hilfe, sobald es alles etwas konkreter wird, bzw. der Bauvorbescheid durch ist, gibt es auch einen extra Thread.

Viele Grüße
Mathias
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N

nordanney

Frage 1: Die Grundschuld wird entsprechend auf zwei Einheiten umgeschrieben. Korrekt?
Eigentlich wird sie auf alle drei Wohnungen übertragen.
Frage 2: Wäre die „neue“ Bank, welche die Finanzierung des neu zu bauenden dritten Hauses (weitere WEG Einheit) übernimmt, im ersten Rang oder hat es einen Nachteil, dass die anderen beiden WEG „belastet“ sind?
Rede mit der alten Bank. Die Antwort kann in beide Richtungen ausfallen.
 
G

Grundaus

am einfachsten ist es 3 Grundstücke zu machen. die vorderen jeweils kleiner und der Neubau ein eigenes Grundstück
 
Tolentino

Tolentino

Hatte auch erst die Idee, wird aber nicht gehen, wegen Zugang. Die Streifen rechts und links von den Bestandsbauten sind wahrscheinlich nicht breit genug für ein ordentliches GFL. Vielleicht kommt mon noch von hinten ran...
 
E

Escroda

Da laut Baurecht (Niedersachsen, Baunutzungsverordnung von 1962) nicht über zwei Flurstücke gebaut werden darf, müssen diese zusammengelegt werden.
Wurden die möglichen Alternativen (Baulast, Neuparzellierung) hinreichend diskutiert?
ich bleibe Alleineigentümer
Wozu dann WEG?
Wäre die „neue“ Bank, welche die Finanzierung des neu zu bauenden dritten Hauses (weitere WEG Einheit) übernimmt, im ersten Rang oder hat es einen Nachteil, dass die anderen beiden WEG „belastet“ sind?
Dein Vorhaben erfordert eine vollkommen neue Bewertung. Soll eine weitere Bank eingeschaltet werden? Hast Du schon mit der Bank/den Banken gesprochen?
der Bauvorbescheid durch ist
Ist der schon gestellt? Was wurde gefragt? Wie sind die Stellplätze gelöst?
Baunutzungsverordnung von 1962
Also gibt es einen Bebauungsplan?
 
M

MatzeDunien

@nordanney Vielen Dank für Deine Antwort, das dritte Haus gibt ja es noch nicht :) Hausbank sagt natürlich kein Problem. Wären ja die gleichen. Ich habe bei einer anderen Bank mal angefragt

@Grundaus Dies war auch mein Gedanke, aber leider gibt es eine Rückseitie Baugrenze. Würde man die Grundstücke so teilen, dass das Baurecht für die Bestandsbauten nicht verletzt wird (Grundflächenzahl) ist das neues Haus 1m tief.

@Tolentino Unabhängig von Teilung oder Zusammenlegung die Info: Auf der rechten Seite habe ich Wegerecht, beim Nachbarn auch im Grundbuch eingetragen (und er bei mir) Diese Zufahrt ist laut Bauamt ausreichend breit, da nur 2 Vollgeschosse gebaut werden.
 
Zuletzt aktualisiert 08.11.2024
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