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Clownfish
Bin noch neu hier und absichtlich wende ich sicher keine Salamitechnik an. Die Geschossflächenzahl beträgt 0,4. In der Bauvorschrif steht noch Folgendes:Nochmal: wie sind Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl? Du musst Dich an den Bebauungsplan halten … und jetzt hier alles in Salamitechnik erzählen… darauf hat man in einem Forum nun mal auch keine Lust.
"Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen von Garagen
und Stellplätzen mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen im Sinne des § 14
Baunutzungsverordnung und baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche,
durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, bis zu 50 %
überschritten werden."
Meinst du mit Geschossflächenzahl die Geschosse? Diese sind nicht festgelegt. Lediglich die Wandhöhe mit 7m und die Firsthöhe mit 11,20 m.