Zwei kleine statt ein großes Haus erlaubt?

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Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
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Vicky Pedia

Vicky Pedia

Hallo Vicky,
1. weil die am Wochenende nicht arbeiten und ich so viele Fragen klären muss, dass ich gerne so viele wie möglich jetzt schon abarbeite.
2. weil mich interessiert, ob es dazu irgendwelche Urteile gibt oder andere Quellen, an die ich gerade nicht denke.
3. weil ich die vom Bauordnungsamt auch nicht wegen jeder Frage anrufen möchte. Die Dame kennt mich bereits und es ist unangenehm, Jemandem auf die Nerven zu gehen.
4. weil die vom Bauordnungsamt schlecht zu erreichen sind und ich unter der Woche arbeite und nicht oft Zeit finde dort anzurufen.
und 5. weil ich anderen, die sich vllt. das gleiche fragen - und das bspw. an einem Feiertag - und deshalb im Internet recherchieren auch helfen möchte, wenn sie die Beantwortung dieser Frage nach einer kurzen Internetrecherche finden. Und darüber hinaus freut sich auch dieses Forum, wenn es mehr Besucher bekommt.
tut mir Leid, dass ich geantwortet habe
 
Y

ypg

Und zählt die Lücke zwischen den Häuschen dann zu den 70qm dazu?
Eine Lücke kann nicht als Gebäude zählen.

Es geht um ein Wochenendgrundstück. Mal angenommen, 700qm mit Grundflächenzahl 0,1. also 70qm bebaubar. Und Du möchtest 2 x 35qm bauen?
2 x 70 geht nicht.
Und nun fehlt die Satzung, wo auch drin steht, dass es um Wochenendgrundstücke geht... irgendwas muss es da ja geben.
 
Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
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