Zwei Schuppen mit Baugenehmigung von 1948

4,30 Stern(e) 4 Votes
B

Barossi

Moin zusammen,

wir haben ein großes Grundstück gekauft. Auf diesem Grundstück steht ein altes Haus, welches abgerissen und Neu aufgebaut werden soll. Auch befinden sich hier noch 2 große Schuppen hinter der §34/§35 Linie mit Baugenehmigungen von 1948.

Dürfen diese Schuppen abgerissen werden und wieder aufgebaut werden?

LG Barossi
 
I

Irgendwoabaier

Wer soll das denn wissen? Auf dem Bauamt fragen, alles andere ist Rätselraten!
 
D

DG

Grundsätzlich fängt beim Neubau auch neues Baurecht an, d.h., man kann nach Abriss der Schuppen nicht damit argumentieren, dass es 1948 eine Baugenehmigung für Schuppen gab, die nicht mehr existieren, weil man sie abgerissen hat. Wenn man die Schuppen abreißt, muss man neu genehmigen, so als ob es die nie gegeben hätte.

Also erst mal stehen lassen und beim Bauamt fragen, wie die die Sache mit einem Neubau sehen. Ich wäre äußerst skeptisch, also falls es da Zusagen für einen Neubau geben sollte, alles schriftlich festhalten und zuerst den Bauantrag für die neuen Schuppen stellen und genehmigen lassen, bevor abgerissen wird.

MfG
Dirk Grafe
 
B

Barossi

Grundsätzlich fängt beim Neubau auch neues Baurecht an, d.h., man kann nach Abriss der Schuppen nicht damit argumentieren, dass es 1948 eine Baugenehmigung für Schuppen gab, die nicht mehr existieren, weil man sie abgerissen hat. Wenn man die Schuppen abreißt, muss man neu genehmigen, so als ob es die nie gegeben hätte.

Also erst mal stehen lassen und beim Bauamt fragen, wie die die Sache mit einem Neubau sehen. Ich wäre äußerst skeptisch, also falls es da Zusagen für einen Neubau geben sollte, alles schriftlich festhalten und zuerst den Bauantrag für die neuen Schuppen stellen und genehmigen lassen, bevor abgerissen wird.

MfG
Dirk Grafe
Moin Dirk,

vielen Dank für deine Antwort. So etwas erzählte mir das Bauamt auch. Doch was darf man mit dem alten Schuppen machen? Restaurieren? Neues Dach? Neue Türen und Fenster? Verblender davor mauern? Ab wann muss das Bauamt eingeschaltet werden?

LG Barossi
 
D

DG

Alles Einzelfallentscheidungen. ;) Allein eine veränderte Nutzung kann Dir schon das Genick brechen, wenn diese nicht zum ursprünglichen Bauantrag bzw. zur Genehmigung passt.

Was Du an Reparaturen und etwaigen Umbauten vornehmen darfst, kann Dir sicher ein Architekt erklären - wenn Du beim Bauamt fragst, bekommst Du natürlich nur rechtsverbindliche Aussagen ... ob die in Deinem Sinne sind, hängt auch davon ab, was Du denn mit den Schuppen vorhast!? :)

MFG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 07.02.2025
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3135 Themen mit insgesamt 42423 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Zwei Schuppen mit Baugenehmigung von 1948
Nr.ErgebnisBeiträge
1Vorgehen für Einfamilienhaus Neubau bei vorhandenem Grundstück 179
2Grundstück mit Altbestand, Neubau nicht möglich 11
3Bauantrag stellen bevor das Grundstück bezahlt ist? 11
4Abstand zu unserem gemietetem Objekt bei Neubau auf Grundstück 45
5Interpretation Bebauungsplan von 1957 <-> Möglichkeiten für Neubau 34
6Grundstück befestigen 17
7Bauen auf noch fremden Grundstück - Warten auf Baugenehmigung 25
8Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl bei Grundstück ohne Bebauungsplan: Wie kalkulieren? Erfahrungen? 18
9Gartenhaus bauen...Bauantrag notwendig?? Umwege? 17
10Gebrauchtes Haus sanieren oder Neubau 13
11Haus kaufen, umbauen oder Neubau? 41
12Hausverkauf - Neubau - Bank spielt mit - Risiko? 14
13Neubau nach Drillingsgeburt. Freue mich auf eure Ideen. 50
14Hausplanung erstellt, Grundstück gekauft - Wirklich bauen? 14
15Wie Hausbau + Grundstück heute noch leisten? 212
16Lieber Altbestand mit Umbau oder Neubau 37
17Neubau, Verkaufen, Vermieten? Ideenfindung 23
18Neubau mit bestehender Verschuldung - Machbarkeitsfrage 44
19Weiterhin Altbau oder Neubau? 55
20Neubau Einfamilienhaus oder Kernsanierung Haus BJ 1978 39

Oben