Zweifamilienhaus mit Eltern / Schwiegereltern bauen umsetzbar?

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Zuletzt aktualisiert 26.12.2024
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D

driver55

Ob welcher Vorzüge präferiert Ihr denn ein "Fertig"haus ?
Deren Hersteller machen fast alle keine eigenen Keller. Achtet wegen der Verantwortung für das Passen an der Schnittstelle OKKD darauf, den Keller dennoch mit vom Haushersteller liefern zu lassen (manchmal kommen die Hersteller oder auch die Bauherren selbst auf die Idee, den Keller separat zu bestellen).
War bei uns kein Problem. Keller Fa. X, Fertighaus Fa. Y. X kannte Y nicht.
Die Sägen werden dann erst angeworfen, wenn der Keller vom Bauleiter der Fertighausfirma abgenommen wurde.
(Spatenstich 08.11.2008…Keller stellen…..20.12.2008 stand schon die „Holzbude“, Einzug 31.03.2009)
 
R

Radomiro

Finanzierung sollen andere beraten. Ich möchte nur ein Frage ind en Raum stellen, seit ihr euch beide ganz, ganz sicher, dass das Zusammenwohnen mit den Eltern bzw. Schweigereltern für alle beteiligten in Ordnung ist?

mfg
 
G

Gecko1927

Ich würde von einem Fertighaus abraten aber das ist Geschmacksache. In Plastikfolie eingewickelte Holzwände und wenn doch mal irgendwo Wasser rein kommt, fault einem die Bude weg ohne dass man es merkt.

Ich würde euch raten die Wohnung der Eltern als eigenständige Wohnung zu planen, also mit eigenen Zählern, eigener Haustechnik (außer vielleicht. Heizung) und einer dicken Trennwand, wie bei einem Zweifamilienhaus üblich.
Ich gehe mal davon aus, dass die Eltern nicht 150 Jahre alt werden und ihr euch irgendwann evtl. Mieter dafür suchen müsst, wenn ihr euch nicht das ganze Haus leisten könnt/wollt. Oft klappt es auch nicht mit den Kindern und man bleibt zu zweit...
Wenn ihr dann fremde Mieter im Haus habt und zwischen den Wohnungen eine dünne Holzwand steht, habt ihr keine Freude mehr im Haus. Für das teilen des Hauswirtschaftsraumes etc gilt das gleiche.
Noch schlimmer: Ihr macht eine Realteilung, die Wohnung wird nach dem Tod der Eltern auf die Erben aufgeteilt (sofern es mehrere gibt) - die werden sich nicht einig - die Wohnung muss verkauft werden und ihr habt wildfremde Leute in einem für eine Familie geplantem Einfamilienhaus mit Holzständerwänden. Gab es sicher alles schon.
 
J

Joedreck

Bei der Aufteilung würde ich persönlich überlegen ein lebenslanges, nicht vererbares Wohn- und Nießbrauchrecht einzuräumen.
Auch ich würde im UG die Eltern wohnen lassen, mit hübschen kleinen Garten. Oben auf einer Etage ihr mit abgewandtem Garten. Müsste ja eigentlich möglich sein.
Auch die Wohneinheiten sollten in der Tat real geteilt sein, mit eigenen Messeinrichtungen. Spart späteren Ärger.
Sind die Eltern nicht mehr im Haus und die Kinder flügge (wenn es mit Kindern überhaupt klappt), kann man schön selbst ins gemütliche UG ziehen und oben vermieten.

Zur Finanzierung: bedenke, dass evtl noch Gehaltssteigerungen kommen. Drei Jahre sind eine lange Zeit. Bis es real losgeht, kann noch zusätzlich Eigenkapital aufgebaut werden. Die Baukosten werden allerdings auch steigen.
 
B

Benutzer200

Bei der Aufteilung würde ich persönlich überlegen ein lebenslanges, nicht vererbares Wohn- und Nießbrauchrecht einzuräumen.
Dann aber nachrangig zur Grundschuld - somit würde das Recht bei einer Zwangsversteigerung rausfliegen, was den Eltern die Wohnung kosten würde -, sonst hast Du ein großes Problem in der Finanzierung.
 
Zuletzt aktualisiert 26.12.2024
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