Woher kommt dieser Irrglaube?
Die eingeführte technische Baubestimmung lt. Landesbauordnung hierzu ist die DIN 4109. Diese betrifft die Schallübertragung innerhalb Geschoss-Wohnungsbauten und Einfamiliendoppel- und reihenhäusern.
Sobald 2 Wohneinheiten wie auch immer in einem Gebäude ist die 4109 absolutes Minimum. Deshalb auch ggf.. baulicher Mehraufwand ggü. reinem Einfamilienhaus, da dort keine Schallübertragung zw. unterschiedlichen Wohneinheiten.
Also zunächst einmal geht es hier weder um Geschoss-Wohnungsbau, noch Einfamiliendoppel- oder reihenhäusern.
Des Weiteren definiert die KfW für sich und ihr Förderprogramm selbst, was als eigenständige Wohnung zu verstehen ist und diese Kriterien sind erheblich weniger weit reichend, als die von dir genannten Regelwerke.
"Als Wohneinheit gilt eine abgeschlossene Wohnung (eigener Zugang, Kochgelegenheit, fließend Wasser und Toilette), die zur dauerhaften Wohnung geeignet und dazu bestimmt ist."
Knackpunkt ist der eigene Zugang der eben nicht mal eben hergestellt werden kann, wenn in einem Einfamilienhaus eine Etage derart abgetrennt werden soll. Da brauchts ein Mehr an Wohnungstüren, gemeinsamer Flur und/oder dergleichen.
Wer diese Kritieren erfüllt braucht zudem keinerlei schlechtes Gewissen haben oder Strafverfolgung erwarten, weil er die Förderkritierien schlicht vollständig erfüllt. Auch wenn manchem diese Subvention nicht schmeckt.