B
Bauherr86
Hallo zusammen,
ich habe derzeit einige Diskussionen mit dem Unternehmen das mein Haus baut.
Im Kaufvertrag ist vereinbart, dass "bei" Lieferung der Baumappe Betrag X anfällt, "bei" Lieferung der Fenster Betrag Y, usw.
Die Firma teilte mir nun mit das Rechnungen vorab gestellt werden können (also wenn die Leistung noch nicht erbracht ist). Mir wurde erklärt, dass "bei" Lieferung bedeutet nicht davor und nicht nach der Lieferung, sondern eben bei. D.h ich müsste vorher überweisen sodass, dass Geld am Liefertag da ist.
Ich sage aber, dass das nicht geht, da ich keine Chance auf Reaktion habe, wenn sich der Liefertermin dann verzögert oder bei Abnahme ein Mangel auftritt.
Kennt hier jemand die aktuelle Rechtslage oder hat Erfahrungen?
Vorab vielen Dank für Ihre Antworten.
ich habe derzeit einige Diskussionen mit dem Unternehmen das mein Haus baut.
Im Kaufvertrag ist vereinbart, dass "bei" Lieferung der Baumappe Betrag X anfällt, "bei" Lieferung der Fenster Betrag Y, usw.
Die Firma teilte mir nun mit das Rechnungen vorab gestellt werden können (also wenn die Leistung noch nicht erbracht ist). Mir wurde erklärt, dass "bei" Lieferung bedeutet nicht davor und nicht nach der Lieferung, sondern eben bei. D.h ich müsste vorher überweisen sodass, dass Geld am Liefertag da ist.
Ich sage aber, dass das nicht geht, da ich keine Chance auf Reaktion habe, wenn sich der Liefertermin dann verzögert oder bei Abnahme ein Mangel auftritt.
Kennt hier jemand die aktuelle Rechtslage oder hat Erfahrungen?
Vorab vielen Dank für Ihre Antworten.