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Legurit
mea culpa:
Die Innovationsförderung ist sowohl im Neubau als auch im Gebäudebestand möglich. Bitte beachten Sie, dass der Antrag unbedingt vor Vorhabensbeginn gestellt werden muss. Als Vorhabensbeginn zählt der Abschluss eines Lieferungs-/Leistungsvertrages sowie die Auftragsvergabe in Bezug auf die beantragte Wärmepumpe. Die Erschließung der Wärmequelle gehört nicht zum Vorhabensbeginn.
Die Innovationsförderung ist sowohl im Neubau als auch im Gebäudebestand möglich. Bitte beachten Sie, dass der Antrag unbedingt vor Vorhabensbeginn gestellt werden muss. Als Vorhabensbeginn zählt der Abschluss eines Lieferungs-/Leistungsvertrages sowie die Auftragsvergabe in Bezug auf die beantragte Wärmepumpe. Die Erschließung der Wärmequelle gehört nicht zum Vorhabensbeginn.