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Bauexperte
Hallo,
Liebe Grüsse, Bauexperte
Die gilt schon eine ganze Weile; was Du meinst, ist die Energieeinsparverordnung 2016. Als 2016 gekennzeichnet, Verwechslung zu der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung zu vermeiden.Da die Energieeinsparverordnung 2014 ja ab nächstem Jahr gilt stellen sich mir einige Fragen.
Das ist sicher ein frommer Wunsch, aber damit läßt sich die kommende Energieeinsparverordnung nicht erfüllen; noch nicht mal das Referenzhaus erreichen.Was wir wollen ist eine Gasheizung mit Fußbodenheizung
Da ab 01.04.16 nur noch ab KfW 55 gefördert wird, wirst Du um eine kontrollierte Lüftungsanlage nicht herumkommen.Bei der kontrollierten Be- und Entlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung sind wir uns noch nicht sicher. Das würde den Kamin verteuern weil dieser dann ja Raumluftunabhängig sein muss.
Bei geltender Energieeinsparverordnung 2014 und Kontrollierte-Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung vmtl. so gerade eben - es sei denn, Du baust auf dem Kahlen ASten. Nein ab Energieeinsparverordnung 2016; noch nicht mal mit SolarBekommt man eine Gasheizung ohne Solar bei der Energieeinsparverordnung 2014 durch?
Liebe Grüsse, Bauexperte