Es ist mein Job das zu wissen; ich hätte es aber anders formulieren und noch besser, nicht so kurz und knapp vor einem Termin noch antworten sollen
Es ist immer schwierig - jedenfalls für mich, Quellen zu finden, welche nicht vorauseilend als parteiisch verschrien werden; á la "des Brot ich eß, des Lied ich sing". Ich hoffe also mit den anhängenden jpg´s eine neutrale Erläuterung der Veränderungen ab 01.01.2016 gefunden zu haben.
Die wichtigsten Änderungen zur Energieeinsparverordnung 2016 betreffen
- Primärenergiefaktor Strom: 2,4 (ab 1.5. 2014) bzw. 1,8 (ab 1.1.2016)
- Referenztechnik: unverändert bei Wohn- und Nichtwohnbau,
jedoch teilweise eindeutiger beschrieben
- Verschärfung aus anlagentechnischer Sicht erfolgt über den allgemeinen Multiplikator (0,75) auf QP,REF ab 1.1.2016
- Verschärfung bei HT' um durchschnittlich 20 % ab 1.1.2016
- Einführung von Energieeffizienzklassen im Energieausweis und von
Pflichtangaben für Immobilienanzeigen
- Prüfung von Ausweisen
Wenn Du Dir anschaust, wie viel mehr Aufwand Du betreiben mußt, um künftig ein Einfamilienhaus mit einer Gasbrennwerttherme zu betreiben, an der nächsten Folie erkennst, daß dieser Aufwand bei Einbau einer Luft-Wasser-Wärmepumpe nicht erforderlich ist und Dir dann auch noch vor Augen führst, daß eine Luft-Wasser-Wärmepumpe heutzutage in etwa preisgleich einer Gasbrennwerttherme eingekauft wird - Photovoltaik und Speicher immer preiswerter werden, erkennst Du weshalb ich geschrieben habe, daß Du es mit Gas nicht schaffen wirst. Ich kann mir kaum vorstellen, daß es ab Januar 16 viele Bauherren geben wird, welche bereit sind, dieses "Mehr" an Kosten zu schultern, nur um vermeintlich "billig" mit Gas heizen zu können. Unter dem Strich und unter Berücksichtigung aller Investitionskosten ist Gas nämlich nicht wirklich billiger als Strom.
Regenerative Energien werden gefördert und demgemäß auch beim Neubau gefordert, damit das angestrebte Ziel - 2020 nur noch PH zuzulassen und 2050 nur noch Null-Energiehäuser zu genehmigen, erreicht werden kann. Mit diesem Ziel muß die klassische Gasbrennwerttherme imho zum Verlierer werden, jedoch mittels Wärmepumpe - bspw. Brauchwasser- oder Frischwasserwärmepumpen - noch eine Weile die Anforderungen der Energieeinsparverordnung erfüllen können.
Quelle: Energieeinsparverordnung 2014/2016 Überblick, Neuerungen, Konsequenzen. Brandenburgische Ingenieurkammer März 2015, Dr.-Ing. K. Jagnow
Braunschweig
Magdeburg
Liebe Grüsse, Bauexperte