Unzureichend Gesichert oder eigenes Verschulden?

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Basti2709

Basti2709

Ob jedoch die vorgefundene Abdeckung des Revisionsschachtes diese erhöhte Aufmerksamkeit auch bewirken kann - oder im Gelände quasi für dessen Augen "unterging" - nicht zusätzlich ein Flatterband hätte angebracht werden müssen, weiß ich nicht; vermute es aber.
Wo wir wieder bei dem Punkt des vorsätzlichen Handelns wären, welche ja bisher komplett ignoriert wurde...der Revisionsschacht ging in seinen Augen ja nicht unter, da er bewusst auf diese Erhöhung gestiegen ist um eine für ihn bessere Position zu erreichen...er hat den Schacht also wahrgenommen und nicht "übersehen"...
 
B

Bauexperte

Wo wir wieder bei dem Punkt des vorsätzlichen Handelns wären, welche ja bisher komplett ignoriert wurde...der Revisionsschacht ging in seinen Augen ja nicht unter, da er bewusst auf diese Erhöhung gestiegen ist um eine für ihn bessere Position zu erreichen...er hat den Schacht also wahrgenommen und nicht "übersehen"...
Himmel, Herrgott .... habe ich nicht eben von Emotionen geschrieben?

Willst Du ernsthaft unterstellen, daß der Bauarbeiter - im Moment, wo er auf den Schacht gestiegen ist - wissen MUSSTE, auf welche NACHGIEBIGE Konstruktion er gerade tritt?

Also ich kann nicht über Wasser laufen, wäre mir auch neu, daß es Jemand seit 2015 Jahren wiederholt hätte ;)

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Basti2709

Basti2709

Nein...aber ein wenig Menschenverstand muss ich einem erwachsenen Mann unterstellen können...ich stelle mich nun mal nicht vollgepackt auf einen mir ungewissen Untergrund...zumal ein Revisionsschacht nun mal auch nicht den Anforderungen an einer Leiter entspricht...
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S

Sebastian79

Willst Du ernsthaft unterstellen, daß der Bauarbeiter - im Moment, wo er auf den Schacht gestiegen ist - wissen MUSSTE, auf welche NACHGIEBIGE Konstruktion er gerade tritt?
Und das ist ja der Knackpunkt, weshalb ich der Meinung bin, dass unzureichend gesichert wurde: Es war etwas auf dem Schacht abgelegt, wo man nicht erkennen konnte, ob dieses nachgibt. Normal ist ein Schacht begehbar - so logisch, wie das dem TE erscheint, muss es einem Außenstehenden (auch dem Bauarbeiter) nicht sein. Es sei denn, Du hast ihn explizit darauf hingewiesen, was ja auch nicht der Fall war.

Es hilft nichts, immer auf dem vermeintlich gesunden Menschenverstand zu pochen, um sich aus der Sache frei zu sprechen. Wäre er so gesund, gäbe es keine Kriege usw. ;)
 
Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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