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Doc.Schnaggls
Hallo nirmalts,
es ist durchaus möglich, dass niemand (außer dem Bewohner des Einfamilienhaus) das Recht hat, den blauen Grundstücksteil zu betreten.
So etwas läßt sich aber durchaus durch ein sogenanntes Sondernutzungsrecht regeln.
Ich würde mir, an Deiner Stelle, vom Verkäufer schriftlich bestätigen lassen, dass es ein reale Teilung gibt und Du tatsächlich als Eigentümer des entsprechenden Flurstücks (Nr. des Flurstücks sollte in der Bestätigung enthalten sein) ins Grundbuch eingetragen wirst.
Falls es tatsächlich eine WEG werden sollte, darfst Du in Zukunft auch Verwaltungskosten bezahlen und musst bei jeder wichtigen Entscheidung die Zustimmung der anderen Eigentümer einholen.
Grüße,
Dirk
es ist durchaus möglich, dass niemand (außer dem Bewohner des Einfamilienhaus) das Recht hat, den blauen Grundstücksteil zu betreten.
So etwas läßt sich aber durchaus durch ein sogenanntes Sondernutzungsrecht regeln.
Ich würde mir, an Deiner Stelle, vom Verkäufer schriftlich bestätigen lassen, dass es ein reale Teilung gibt und Du tatsächlich als Eigentümer des entsprechenden Flurstücks (Nr. des Flurstücks sollte in der Bestätigung enthalten sein) ins Grundbuch eingetragen wirst.
Falls es tatsächlich eine WEG werden sollte, darfst Du in Zukunft auch Verwaltungskosten bezahlen und musst bei jeder wichtigen Entscheidung die Zustimmung der anderen Eigentümer einholen.
Grüße,
Dirk