S
Scratchi
Hallo liebe Community,
ich finde irgendwie keine klare Antwort, was noch 2015 passieren muss, damit mein Haus noch nach der aktuellen Verordnung KfW 70 erhält und ich die 50.000 Förderung bekomme.
Muss nur der Bauantrag bis zum 31.12.2015 bei der Stadt eingegangen sein?
Muss der Bauantrag Endgültig sein oder kann ich ich im Nachhinein noch was ändern?
Das Problem ist einfach, dass wir uns noch nicht endgültig für einen Generalunternehmer entschieden haben. Grundsätzlich steht aber eigentlich alles (Baukörper, Heizungsanlage, Fenster) nur im Grundriss können sich noch Kleinigkeiten etwas ändern. Ein GU würde uns den Bauantrag gegen eine Gebühr erstellen. Diese Gebühr würde verrechnet werden wenn wir uns für ihn entscheiden.
Besten Dank schon mal!
ich finde irgendwie keine klare Antwort, was noch 2015 passieren muss, damit mein Haus noch nach der aktuellen Verordnung KfW 70 erhält und ich die 50.000 Förderung bekomme.
Muss nur der Bauantrag bis zum 31.12.2015 bei der Stadt eingegangen sein?
Muss der Bauantrag Endgültig sein oder kann ich ich im Nachhinein noch was ändern?
Das Problem ist einfach, dass wir uns noch nicht endgültig für einen Generalunternehmer entschieden haben. Grundsätzlich steht aber eigentlich alles (Baukörper, Heizungsanlage, Fenster) nur im Grundriss können sich noch Kleinigkeiten etwas ändern. Ein GU würde uns den Bauantrag gegen eine Gebühr erstellen. Diese Gebühr würde verrechnet werden wenn wir uns für ihn entscheiden.
Besten Dank schon mal!