KFW 70 Förderung noch 2015

4,00 Stern(e) 5 Votes
S

Scratchi

Hallo liebe Community,

ich finde irgendwie keine klare Antwort, was noch 2015 passieren muss, damit mein Haus noch nach der aktuellen Verordnung KfW 70 erhält und ich die 50.000 Förderung bekomme.

Muss nur der Bauantrag bis zum 31.12.2015 bei der Stadt eingegangen sein?
Muss der Bauantrag Endgültig sein oder kann ich ich im Nachhinein noch was ändern?

Das Problem ist einfach, dass wir uns noch nicht endgültig für einen Generalunternehmer entschieden haben. Grundsätzlich steht aber eigentlich alles (Baukörper, Heizungsanlage, Fenster) nur im Grundriss können sich noch Kleinigkeiten etwas ändern. Ein GU würde uns den Bauantrag gegen eine Gebühr erstellen. Diese Gebühr würde verrechnet werden wenn wir uns für ihn entscheiden.

Besten Dank schon mal!
 
M

michisa86888

Hallo der Bauantrag muss definitiv noch in diesem Jahr bei der Baubehörde eingehen um nach jetziger Energieeinsparverordnung zu bauen. Alles danach wird nach verschärfter Energieeinsparverordnung gebaut. Kfw70 ist dann weiterhin möglich bis zum 31.03.2016. Danach stellt auch die KFW-Bank ihre Konditionen um.
Ich würde jetzt aber nicht mehr auf Teufel komm raus dieses Jahr den Bauantrag einreichen wenn er nicht jetzt schon weitgehend steht.
 
B

Bauexperte

ich finde irgendwie keine klare Antwort, was noch 2015 passieren muss, damit mein Haus noch nach der aktuellen Verordnung KfW 70 erhält und ich die 50.000 Förderung bekomme.
Verstehe ich nicht wirklich ... aber sei´s ´drum.

Du mußt den Bauantrag noch dieses Jahr stellen - was beinahe unmöglich ist, es sei denn, Du hast bereits einen Vorabzug Lageplan eines Vermessers und Dein Architekten/Anbieter kann den BA noch in den verbliebenen 3.5 (eher 2) stellen.

Muss nur der Bauantrag bis zum 31.12.2015 bei der Stadt eingegangen sein?
Ja, besser wäre vor Weihnachten.

Muss der Bauantrag Endgültig sein oder kann ich ich im Nachhinein noch was ändern?
Nachträge sind immer möglich.

Das Problem ist einfach, dass wir uns noch nicht endgültig für einen Generalunternehmer entschieden haben. Grundsätzlich steht aber eigentlich alles (Baukörper, Heizungsanlage, Fenster) nur im Grundriss können sich noch Kleinigkeiten etwas ändern. Ein GU würde uns den Bauantrag gegen eine Gebühr erstellen. Diese Gebühr würde verrechnet werden wenn wir uns für ihn entscheiden.
"Innen" interessiert das BA sowas von überhaupt nicht.

Ich schätze aber, daß - egal, auf wen Deine Wahl trifft - ein BA bis Ende Dezember 15 schlicht nicht möglich sein wird. Es hat ja Niemand auf Dich gewartet, gelle? und die verschärfte Energieeinsparverordnung kommt auch sowas von plötzlich

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
EFHNI

EFHNI

Hallo,

bei uns steht auch noch ein Hausbau in 2016 auf KFW70-Niveau im Raum.

Was ich bisher gelesen hatte ändert sich an dem KFW70 Standard doch durch die Änderungen zum 01.01.2016 nichts und ein 2015er KFW70-Haus wäre auch unverändert in 2016 ein KFW70-Haus.

Somit müsste man dann doch noch regulär bis 31.03.2016 die Förderung (zu wahrscheinlich geänderten Zinssätzen ab 01.01.) beantragen können?

Oder wo ist da der Denkfehler?

Danke ebenfalls
 
MarcWen

MarcWen

Du mußt den Bauantrag noch dieses Jahr stellen - was beinahe unmöglich ist, es sei denn, Du hast bereits einen Vorabzug Lageplan eines Vermessers und Dein Architekten/Anbieter kann den BA noch in den verbliebenen 3.5 (eher 2) stellen.

Ja, besser wäre vor Weihnachten.
Betonung liegt auf beinahe, wir haben 2015 auch noch nicht ganz abgeschlossen.

Und warum vor Weihnachten? Dachte immer der Eingang zählt.
 
B

Bauexperte

Hallo,

Was ich bisher gelesen hatte ändert sich an dem KFW70 Standard doch durch die Änderungen zum 01.01.2016 nichts und ein 2015er KFW70-Haus wäre auch unverändert in 2016 ein KFW70-Haus.
Ja.

Somit müsste man dann doch noch regulär bis 31.03.2016 die Förderung (zu wahrscheinlich geänderten Zinssätzen ab 01.01.) beantragen können?
Ja und vor Baubeginn; ob sich die Zinssätze der Förderung mit dem Jahreswechsel ändern weiß ich nicht.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
Im Forum Bau-Förderung / KfW-Förderung / Zuschüsse Hausbau gibt es 836 Themen mit insgesamt 16952 Beiträgen


Ähnliche Themen zu KFW 70 Förderung noch 2015
Nr.ErgebnisBeiträge
1Mit Bauantrag wegen Baukindergeld zuwarten 1354
2Kosten für Bauantrag nur 40 Euro wegen Freistellungs-Antrag? 27
3KfW Förderung für KfW 40 Plus Häuser ab sofort und ab 01.07.2021 57
4Town & Country Außenwand bei Energieeinsparverordnung 2016 Haus ausreichend? 33
5Bauamt lehnt Bauantrag ab da Haus zu weit hinten geplant 86
6Neubau nach Energieeinsparverordnung 2016 nicht mehr ohne Be/-Entlüftungsanlage? 40
7Unterschied zwischen Energieeinsparverordnung 2014 und Energieeinsparverordnung 2016 12
8Ytong-Energieeinsparverordnung 25cm Steindicke zulässig - Wer hat Erfahrungen? 17
9Bauantrag: Wie geht es weiter? 16
10Hausbau aus Beton vs Energieeinsparverordnung 2016 31
11Wie kann man die Energieeinsparverordnung umgehen und den Behördenwahnsinn vermeiden? 162
12Zeitraum zwischen Einreichung Bauantrag und Einzug in das neue Haus 11
13Informationen wie Energieeinsparverordnung 2016 erreicht werden kann? 14
14Energieeinsparverordnung, KFW55 , KFW40 oder KFW40 Plus 19
15Angebot Statiker + Wärmeschutznachweis Energieeinsparverordnung 2016 16
16Carport Abweichung vom Bauantrag 21
17Versickerungsfähige Verkehrsflächen im Bauantrag 17
18Bauantrag oder Bauanzeige 15
19Haus Schenkung - Energieeinsparverordnung durchführen - Auflagen erfüllen 11
20BAFA Förderung Tipps 38

Oben