KFW 70 Förderung noch 2015

4,00 Stern(e) 5 Votes
Zuletzt aktualisiert 15.11.2024
Sie befinden sich auf der Seite 4 der Diskussion zum Thema: KFW 70 Förderung noch 2015
>> Zum 1. Beitrag <<

S

Scratchi

Einer der beiden in Frage kommenden Bauunternehmen hat uns im übrigen gesagt, dass eine Solar-Anlage bei Gas-Brennwert-Therme, Fußbodenheizung und Lüftung mit Wärmerückgewinnung nicht nötig sei. Ist das richtig?
 
D

djon25

Hallo liebe Community,

ich finde irgendwie keine klare Antwort, was noch 2015 passieren muss, damit mein Haus noch nach der aktuellen Verordnung KFW 70 erhält und ich die 50.000 Förderung bekomme.

Muss nur der Bauantrag bis zum 31.12.2015 bei der Stadt eingegangen sein?
Muss der Bauantrag Endgültig sein oder kann ich ich im Nachhinein noch was ändern?

Das Problem ist einfach, dass wir uns noch nicht endgültig für einen Generalunternehmer entschieden haben. Grundsätzlich steht aber eigentlich alles (Baukörper, Heizungsanlage, Fenster) nur im Grundriss können sich noch Kleinigkeiten etwas ändern. Ein GU würde uns den Bauantrag gegen eine Gebühr erstellen. Diese Gebühr würde verrechnet werden wenn wir uns für ihn entscheiden.

Besten Dank schon mal!

Hallo der Bauantrag muss definitiv noch in diesem Jahr bei der Baubehörde eingehen um nach jetziger Energieeinsparverordnung zu bauen. Alles danach wird nach verschärfter Energieeinsparverordnung gebaut. KFW70 ist dann weiterhin möglich bis zum 31.03.2016. Danach stellt auch die KFW-Bank ihre Konditionen um.
Ich würde jetzt aber nicht mehr auf Teufel komm raus dieses Jahr den Bauantrag einreichen wenn er nicht jetzt schon weitgehend steht.


Wir haben einen ähnlichen Fall.
Nächstes Jahr möchten wir ein Haus nach den Anforderungen gemäß Energieeinsparverordnung 2014 durch einen Bauträger bauen lassen.
Nun warten wir bzw. unsere Kreditbank seit dem 23.11 auf die Unterlagen von der KFW Bank.
(Energieeffizient Bauen 153)

Die Finanzierung wurde zwar genehmigt, für die
Erstellung der Verträge ist noch die formelle Zusage der KfW erforderlich.

Der Notar hat bereits die Grundschuldbestellungs-Unterlagen erhalten.
Bevor wir alle Unterlagen von der Bank nicht erhalten haben, möchten wir nicht den Notarvertrag unterschreiben.

Der Antrag bei der KFW Bank wurde ja bereits gestellt. Muss der Bauantrag bei der Stadt trotzdem in diesem Jahr eingehen um nach jetziger Energieeinsparverordnung zu bauen??? oder zählt die Beantragung bei der KFW Bank??
 
D

djon25

Mein Bauträger sagte mir eben, dass es wohl eine Möglichkeit gibt eine Art "Vorbaugenehmigung / "Bauvorbescheid"? zu stellen?
 
Zuletzt aktualisiert 15.11.2024
Im Forum Bau-Förderung / KfW-Förderung / Zuschüsse Hausbau gibt es 835 Themen mit insgesamt 16956 Beiträgen


Ähnliche Themen zu KFW 70 Förderung noch 2015
Nr.ErgebnisBeiträge
1 Energieeinsparverordnung-Nachweis vs. Energieeinsparverordnung-Nachweis + KfW-70-NAchweis 13
2Porenbeton Außenwand vs. Energieeinsparverordnung 13
3Neubau nach Energieeinsparverordnung 2016 nicht mehr ohne Be/-Entlüftungsanlage? 40
4KfW -Baubegleitung / Nachweis / Abnahme 23
5KfW 55 ohne Fußbodenheizung 38
6KfW Förderung für KfW 40 Plus Häuser ab sofort und ab 01.07.2021 57
7Muss man zwingend nach Energieeinsparverordnung (2009) bauen? 12
8Miete für Bautrockner in Schlussrechnung/Bauträger - Rechtens? 14
9KfW 153 Konditionsverschlechterung zum 18.04.18 12
10Wie strikt muss Bauträger sich an den Lageplan halten 10
11Hauskauf, Fertighaus vom Bauträger mit Grundstück 10
12Bauträger | Sonderwunsch | Kostenübernahme 38
13Grundstücke in Köln nur über Bauträger? 55
14Gewerke liefern keine Mängelbeseitigung bei Bauträger 10
15KNX-Planung bei Bau mit Bauträger 23
16Alter Kfw 153 Vertrag aus der Zeit von um 2013 rum 14
17Bauträger will pauschalen Schadenersatz nicht mit Raten verrechnen 19
18Bauträger in NRW. Kann jemand gute Bauträger empfehlen? 10
19Neue Energieeinsparverordnung 2009 Blower-Door-Tests 10
20Baufinanzierung und Vertrag mit dem Bauträger 24

Oben