Hallo liebe Community,
ich finde irgendwie keine klare Antwort, was noch 2015 passieren muss, damit mein Haus noch nach der aktuellen Verordnung KFW 70 erhält und ich die 50.000 Förderung bekomme.
Muss nur der Bauantrag bis zum 31.12.2015 bei der Stadt eingegangen sein?
Muss der Bauantrag Endgültig sein oder kann ich ich im Nachhinein noch was ändern?
Das Problem ist einfach, dass wir uns noch nicht endgültig für einen Generalunternehmer entschieden haben. Grundsätzlich steht aber eigentlich alles (Baukörper, Heizungsanlage, Fenster) nur im Grundriss können sich noch Kleinigkeiten etwas ändern. Ein GU würde uns den Bauantrag gegen eine Gebühr erstellen. Diese Gebühr würde verrechnet werden wenn wir uns für ihn entscheiden.
Besten Dank schon mal!
Hallo der Bauantrag muss definitiv noch in diesem Jahr bei der Baubehörde eingehen um nach jetziger Energieeinsparverordnung zu bauen. Alles danach wird nach verschärfter Energieeinsparverordnung gebaut. KFW70 ist dann weiterhin möglich bis zum 31.03.2016. Danach stellt auch die KFW-Bank ihre Konditionen um.
Ich würde jetzt aber nicht mehr auf Teufel komm raus dieses Jahr den Bauantrag einreichen wenn er nicht jetzt schon weitgehend steht.
Wir haben einen ähnlichen Fall.
Nächstes Jahr möchten wir ein Haus nach den Anforderungen gemäß Energieeinsparverordnung 2014 durch einen Bauträger bauen lassen.
Nun warten wir bzw. unsere Kreditbank seit dem 23.11 auf die Unterlagen von der KFW Bank.
(Energieeffizient Bauen 153)
Die Finanzierung wurde zwar genehmigt, für die
Erstellung der Verträge ist noch die formelle Zusage der KfW erforderlich.
Der Notar hat bereits die Grundschuldbestellungs-Unterlagen erhalten.
Bevor wir alle Unterlagen von der Bank nicht erhalten haben, möchten wir nicht den Notarvertrag unterschreiben.
Der Antrag bei der KFW Bank wurde ja bereits gestellt. Muss der Bauantrag bei der Stadt trotzdem in diesem Jahr eingehen um nach jetziger Energieeinsparverordnung zu bauen??? oder zählt die Beantragung bei der KFW Bank??