Hier wird niemand benachteiligt. Der Verkäufer hat wohl unterzeichnet, aber es war textlich sehr klar geregelt, dass dieser Vertrag noch vom Unternehmen selbst angenommen werden muss. Wenn man wirklich alles liest und auch so verstehen will, wie es da steht, dann wird klar, dass der Vertrag erst dann wirksam wird, wenn das Unternehmen diesen auch so bestätigt. Hat es aber nicht, sondern eine Änderung eingefügt, die den Vertrag so akzeptabel erscheinen lässt (jedenfalls für den Unternehmer). Hiermit sollen wohl allzu großzügige Zugeständnisse der Verkäufer eingefangen werden, die immer wieder mal schneller reden, als sie zu denken in der Lage sind. Außerdem mag vom Verkäufer manchmal auch Taktik dahinter stecken, erst mal die Unterschrift zu haben und dann ein paar Kleinigkeiten durch den Unternehmer einkassieren zu lassen. Der künftige Bauherr hat sich dann schon so gefreut (wie hier), dass er dennoch oft am geänderten Vertrag festhalten wird.
Ob einem das Ergebnis nun gefällt oder nicht, das ist wohl eher Geschmackssache. Ich finde es hier ganz passend, auch wenn der TE sich wohl ein abweichendes Ergebnis gewünscht hat. Man darf vor unliebsamen Klauseln (Annahme durch Unternehmer erforderlich, erst DANN ein Vertrag) eben nicht die Augen verschließen. Es war klar, deutlich und unmissverständlich geregelt, wenngleich der TE mit der Änderung nicht gerechnet hat und sich der Situation des nicht zustande gekommenen Vertrages nicht im Klaren war. Ändert aber nichts an der juristischen Bewertung.