Vertragsprüfung Grundstückskauf

4,40 Stern(e) 5 Votes
MarcWen

MarcWen

Hallo Leute,

habt ihr den Entwurf vom Notar prüfen lassen oder nicht? Wir überlegen, ob wir das machen.
Wir hatten den Vertrag gründlich gelesen, bissel gegoogelt wo wir unsicher waren, als pdf eingescannt unserer Architektin geschickt und ganz lieb einen Admin hier im Forum gebeten, mal querzulesen.

Letztendlich war es ein Standardvertrag.
 
B

Bieber0815

hätte ein RA nichts am Status quo können.
Er hätte den potenziellen Käufer auf das im Vertrag verborgene Risiko hinweisen können. Der Käufer hätte dann eine fundierte Entscheidung treffen können (Risikopuffer in Euro erhöhen, vom Vorhaben zurücktreten, oder no risk, no Fun; in jeden Fall minimiert man so Risiken [=Unvorhergesehenes]).
 
O

Otus11

Zentral:
Wer ist denn Verkäufer (Stadt, Unternehmen oder Privatperson)?

Wie oben schon geschrieben wurde:
Kommt darauf an ....

Städte z.B. haben kaum Abweichungspielraum, wenn das Neubaugebiet versilbert wird.

Notare lesen im Beurkundungstermin vor...
"Beratung" ist ein anderer Gebührentatbestand - und erfolgt an der Stelle (und auch zuvor) grundsätzlich erst mal nicht. Möglich sind aber Nachfragen im Detail - zuvor an den Verkäufer, dann ggf. an den Notar.

Dazu zählt aber z.B. nicht: Wo sind hier bitte die "Fallstricke für mich im Vertrag"?
Den Haftungsschuh zieht sich - gegen Entgelt und Versicherung - eher und besser ein (Fach-) RA an.

Vor "Altlasten" & Co. im Grundstück (Blindgänger, Gift) bewahrt einem nur die eigene Nachprüfungsobliegenheit (vor Kauf), da regelmäßig (und zulässigerweise) die (Sachmangel- , nicht Rechtsmangel) Gewährleistung ausgeschlossen sein dürfte. Man kann sich wünschen, dass das geändert wird. Macht aber kein Verkäufer...
 
Zuletzt bearbeitet:
B

Bauexperte

@Bieber

Versuch doch nichts zu konstruieren, wo kein Bedarf besteht. Glaubst Du ernsthaft, 'Baustelle2016' wäre dann vom Vertrag zurück getreten?

Nur, weil Du ein übervorsichtiger Mensch bist - was mir, obgleich ich genau nichts davon habe - immer noch sympathischer ist, als das Gegenteil, bedeutet es nicht, das vorauseilend jedem Berufsstand Mißtrauen entgegen gebracht werden muß


Liebe Grüsse, Bauexperte von unterwegs
Bauexperte
 
B

Baustelle2016

@Bauexperte: Ich kann Dir nicht sagen, ob wir vom Vertrag Abstand genommen hätten, wahrscheinlich nicht. Nach Vertragsschluss hätte ein RA natürlich nichts am Status quo ändern können. Aber vielleicht hätten wir eine Rücktrittsklausel für ebendiesen Fall in den Vertrag aufnehmen lassen können, dass nicht unbegrenzt Zeit ins Land geht, bis der Verkauf rechtskräftig wird.
Ob man derlei weitblickende Risikoabschätzung aber von einer anwaltlichen Beratung erwarten kann (für jede Eventualität wie: "was passiert, wenn einer der Interessenten abspringt, die alle Kaufabsichtserklärungen unterzeichnet hatten " kann man das nach meinem Gefühl eigentlich nicht).
Hätte, hätte, Fahrradkette.

Gott sei Dank, nun ist´s vorbei...
 
B

Bieber0815

Glaubst Du ernsthaft, 'Baustelle2016' wäre dann vom Vertrag zurück getreten?
Das tut ja gar nichts zur Sache. Entscheidend ist, ob man die Risiken, die man eingeht kennt, oder nicht.

Nur, weil Du ein übervorsichtiger Mensch bist - was mir, obgleich ich genau nichts davon habe - immer noch sympathischer ist, als das Gegenteil, bedeutet es nicht, das vorauseilend jedem Berufsstand Mißtrauen entgegen gebracht werden muß
Wenn man nichts weiter weiß als im Eingangsbeitrag beschrieben ("Will Grundstück kaufen"), ist ein Rat derart "Keine Prüfung nötig, Standardvertrag, alles gut" IMHO fahrlässig. Die Antwort muss vielmehr lauten "kommt darauf an" (Standard-Antwort des Juristen, siehe auch #9).

Ich schreibe das alles in der Annahme, dass der typische Forennutzer genau einmal im Leben ein Grundstück kauft und dabei den größten Teil seines im Leben erarbeiteten Vermögens einsetzt (in Verbindung mit dem Hausbau). Häufig wird der jeweiliger Vertragspartner sogar ein Profi sein (Bauträger, Makler, Gemeinde/Stadt), sodass ungleiche Partner antreten. Das heißt nicht, das an jeder Ecke nur Gauner und halbseidene Gestalten lauern -- im Gegenteil: Die überwiegende Mehrheit der Architekten, Handwerker, Bauunternehmer, (vermutlich sogar -- kleiner Spaß) Makler, ..., leistet doch solide ehrliche Arbeit. Aber die Grenzen sind fließend und Klauseln flexibel und die Risiken gerade im Grundstücksbereich vielschichtig (Zahlungsbedingungen? Übergabetermin? Lastenfreiheit?). Warum sollte man dabei -- als Laie -- an der Prüfung sparen?
 
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3119 Themen mit insgesamt 42214 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Vertragsprüfung Grundstückskauf
Nr.ErgebnisBeiträge
1Mit welchem Wert wird Grundstück bei Finanzierung bewertet 24
2Nachbars Sträucher auf unserem Grundstück... 37
3Grundstück mit Wegerecht kaufen 10
4Maklervertrag Grundstück Ackerland 18
5Grundstück am Hang; Aufschüttung- Abfangung- Kosten? 10
6Fragen/vernachlässigtes Grundstück/Wiese, Baumaßnahmen eruieren 44
7Bauen Landflucht zurück in die Heimat Stadt oder Land Grundstück 62
8Keine Baugenehmigung solange Grundstück nicht erschlossen? 10
9Problem mit Schatten auf dem Grundstück...Einschätzung 12
10Grundstücksplanung für ein dreieckiges Grundstück 37
11Baufinanzierung: Grundstück bar bezahlen 23
12Neubaugebiet - Grundstück mit Gefälle 19
13Was würdet Ihr auf dieses Grundstück bauen? 16
14Zuschlag für Grundstück "großes aber" 32
15Bauen auf Grundstück im Familienbesitz - Grünfläche mit Bodendenkmal 37
16130 m² Bungalow mit Doppelcarport bei 600m² Grundstück? 64
17Grundstück kaufen - Altbau abreißen - neu bauen?!? 12
18Grundstück Hanglage, Höhenunterschied ca. 4 Meter 12
19Bau auf dem "Noch"-Grundstück der Schwiegereltern/Notarielle Lösung? 21
20Grundstück Aktionshäuser Erfahrungen? 14

Oben