Gasheizung ohne Solarthermie?

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sirhc

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Ein Haus wirst Du in Deutschland nur bauen dürfen, wenn Du Energieeinsparverordnung und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz einhältst (neben weiteren Auflagen, bspw. muss die Statik den Anforderungen genügen). Man darf nicht einfach bauen, was man will.
Das ist mir natürlich klar - falls das anders rübergekommen sein sollte. Wir haben beispielsweise zusätzlich besondere Anforderungen beim Thema Schallschutz.
 
B

Bieber0815

Das ist mir natürlich klar - falls das anders rübergekommen sein sollte.
Nein, nein, ich dachte nur, die Aussage hilft, die Anforderungen nach KfW klarer abzugrenzen.

Wir haben beispielsweise zusätzlich besondere Anforderungen beim Thema Schallschutz.
Finde ich übrigens sehr spannend! Meiner sehr begrenzten Erfahrung nach, ist das für viele Bauunternehmer ein schwieriges Feld. Kennen die irgendwie nicht ... Viel Spaß beim Auslegen der Kontrollierte-Wohnraumlüftung, falls gewünscht .
 
sirhc

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Finde ich übrigens sehr spannend! Meiner sehr begrenzten Erfahrung nach, ist das für viele Bauunternehmer ein schwieriges Feld. Kennen die irgendwie nicht ... Viel Spaß beim Auslegen der Kontrollierte-Wohnraumlüftung, falls gewünscht .
Wie kommst du von Schallschutz nach Kontrollierte-Wohnraumlüftung? Vermutlich so, wie ich. Ich möchte nichts öffnen müssen und dabei trotzdem einen Luftaustausch sicherstellen. Eine zentrale Kontrollierte-Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung steht ganz weit oben auf unserer Liste.
 
sirhc

sirhc

In dem Zusammenhang (Verzicht auf Solarthermie) bin ich auf folgendes gestoßen:

§ 7 Ersatzmaßnahmen

(1) Die Pflicht nach § 3 Absatz 1 oder 2 gilt als erfüllt, wenn Verpflichtete

1.den Wärme- und Kälteenergiebedarf zu mindestens 50 Prozent
a)aus Anlagen zur Nutzung von Abwärme nach Maßgabe der Nummer V der Anlage zu diesem Gesetz oder
b)aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) nach Maßgabe der Nummer VI der Anlage zu diesem Gesetz decken; § 5 Absatz 5 Satz 3, § 6 Absatz 1 Satz 1 und § 6 Absatz 2 gelten entsprechend,


Anlage Anforderungen an die Nutzung von Erneuerbaren Energien und Ersatzmaßnahmen
V. Abwärme
1. Sofern Abwärme durch Wärmepumpen genutzt wird, gelten die Nummern III.1 und III.2 entsprechend.
2. Sofern Abwärme durch raumlufttechnische Anlagen mit Wärmerückgewinnung genutzt wird, gilt diese Nutzung nur dann als Ersatzmaßnahme nach § 7 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, wenn
a) der Wärmerückgewinnungsgrad der Anlage mindestens 70 Prozent und
b) die Leistungszahl, die aus dem Verhältnis von der aus der Wärmerückgewinnung stammenden und genutzten Wärme zum Stromeinsatz für den Betrieb der raumlufttechnischen Anlage ermittelt wird, mindestens 10


Heißt das mit den Worten eines einfachen Mannes ausgedrückt: Wenn du eine Kontrollierte-Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung mit einem Wärmerückgewinnungsgrad von mind. 70% verbaust, darfst du auf Solarthermie verzichten. Ist das korrekt?

Dann hätten wir 2 Hebel, auf Solar zu verzichten: 15% bessere Gebäudehülle oder entsprechend effiziente Kontrollierte-Wohnraumlüftung/Wärmerückgewinnung verbauen. Letztes ist eh geplant, was letztlich hieße, dass wir ohne zusätzlich entstehende Kosten auf Solar verzichten können.

Allerdings verstehe ich den Zusatz mit der Leistungszahl nicht, kann mir das jemand genauer erläutern?

Vielen Dank!
 
S

sonnenkind80

Ich werfe mal noch abhängig vom Bundesland (bei mir BW) den Kamin in die Runde:
Ersatzmaßnahme Scheitholzverbrennung gilt wenn

- Kamin einen Wirkungsgrad größer 80% hat
- min. 30% der Wohnfläche überwiegend damit beheizt werden
 
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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