Hallo,
nach meinem Verständnis hat das Gebäude Herstellungskosten von X T€. Die Herstellungskosten sind die Summe aus Fremdkapital (Darlehen), liquiden Eigenmitteln, die in die Herstellung eingebracht werden, und dem Wert der Eigenleistungen. Eigenleistungen werden vergleichbar zu den Lohnkosten eines Handwerkers mit einem Wert berücksichtigt und somit den Herstellungskosten hinzuaddiert. (Muskelanteil) Die Beleihung ist dann der Quotient aus Fremdkapital und Herstellungskosten mal 100 %. Vom verfügbaren Eigenkapital sind obendrein die Erwerbsnebenkosten zu begleichen.
Eigenmittel für Böden, Malermaterial usw. zurückzuhalten ändert nichts daran, daß sie zu den Herstellungskosten zählen. Eine Bank möchte i. d. R. eine schlüssige Kostenaufstellung über die gesamte Herstellung des Gebäudes haben.
Das so in die Gesamtfinanzierung zur Herstellung eines fertigen Gebäudes einzubringende Eigenkapital ist vorrangig gegenüber dem Fremdkapital der Bank aufzuwenden.
So kommt es zu einer Verschiebung, wofür die Eigenmittel aufgewendet werden, als von Dir ursprünglich geplant. Das spielt allerdings bei dem Gesamtkostenansatz zur Herstellung auch keine Rolle. Dann werden die Tapeten eben von der Bank bezahlt.
So würde ich es jetzt mal als Nicht-Banker mit eigenen Worten erklären.
Gruß Sven by Tapatalk