K
Kai123
Hallo zusammen,
wir bauen dieses Jahr in Schleswig-Holstein und ich habe mich gerade mal mit dem Thema Gartenzaun beschäftigt.
Im Kopf hatte ich immer folgende Faustregel: ich bin verpflichtet, das Grundstück auf meine Kosten zum rechten Nachbarn einzufrieden.
Nach etwas Google hier und da brauche ich jetzt mal eure Praxismeinung dazu.
Die Grundstücke haben etwas Gefälle, d.h. unser rechtes Nachbargrundstück wird begradigt ca. 40-60cm höher liegen. Hierfür ist ja klar, dass der Nachbar L-Steine verbauen muss, damit hab ich ja nichts zu tun.
Nun geht es um den Zaun auf/ an der Grundstücksgrenze. Ich habe überall nur gelesen, dass die Kosten für den Gartenzaun zwischen beiden Nachbarn geteilt werden?!
Wie sieht/ sah es bei euch in der Praxis aus?
Freue mich auf eure Erfahrungen dazu. Danke & einen schönen Abend!
Gruß Kai
wir bauen dieses Jahr in Schleswig-Holstein und ich habe mich gerade mal mit dem Thema Gartenzaun beschäftigt.
Im Kopf hatte ich immer folgende Faustregel: ich bin verpflichtet, das Grundstück auf meine Kosten zum rechten Nachbarn einzufrieden.
Nach etwas Google hier und da brauche ich jetzt mal eure Praxismeinung dazu.
Die Grundstücke haben etwas Gefälle, d.h. unser rechtes Nachbargrundstück wird begradigt ca. 40-60cm höher liegen. Hierfür ist ja klar, dass der Nachbar L-Steine verbauen muss, damit hab ich ja nichts zu tun.
Nun geht es um den Zaun auf/ an der Grundstücksgrenze. Ich habe überall nur gelesen, dass die Kosten für den Gartenzaun zwischen beiden Nachbarn geteilt werden?!
Wie sieht/ sah es bei euch in der Praxis aus?
Freue mich auf eure Erfahrungen dazu. Danke & einen schönen Abend!
Gruß Kai