T21150
Hi, Danke! Ich kenne die DIN jetzt nicht. Es wäre aber durchaus möglich, dass dem so ist (ich google gleich mal).Muss nicht der Ringerder nach der erneuerten DIN 18014 sowieso verbaut werden ?
Wie gesagt, persönlich halte ich den Ringerder sowieso für besser, sicherer und langlebiger.
LG
Thorsten
PS: Ein Auszug aus dem Netz (sprich, Du hast durchaus nicht unrecht). Somit muss die Elektro-Fachkraft des TE mit dem Kellerbauer des TE reden und dann festlegen, was gemacht wird.
Die aktualisierte Norm berücksichtigt die geänderten Rahmenbedingungen in der Baubranche. So ist inzwischen die Niedrigenergiebauweise zum Standard geworden, bei der Wärmeisolierschichten wie z. B. eine Perimeterdämmung oder Glasschaumschotter im Bereich der Fundamente den direkten Kontakt des Fundamenterders zum Erdreich unterbinden. Die gleiche Herausforderung ergibt sich bei einer Ausführung des Kellers als „weiße Wanne“ aus wasserundurchlässigem Beton. Diese sorgt nicht nur für eine Abdichtung gegen drückendes Wasser, sie behindert auch die für den Fundamenterder unverzichtbare elektrische Leitfähigkeit zum umgebenden Erdreich. In beiden Fällen schreibt die geänderte Norm den Einsatz eines Ringerders aus korrosionsfestem Edelstahl außerhalb des Fundaments vor. Zusätzlich fordert sie einen zweiten geschlossenen Ring als separaten Potentialausgleichsleiter in der Bodenplatte des Gebäudes, da der geschlossene Ring des Ringerders im Außenbereich nur die Erdungsfunktion sicherstellt. Genau festgelegt ist jetzt auch die Maschenweite des Funktionspotentialausgleichsleiters – bei größeren zu umspannenden Flächen wird eine Maschenweite von 10 x 10 Metern empfohlen. Zudem muss der Potentialausgleichsleiter einmal je 20 Meter Gebäudeumfang jeweils mit dem Ringerder verbunden sein.