Hi,
hätte da auch eine Frage dazu. Brauche kein rechtlichen Rat...möchte einfach wissen ob ich es richtig verstehe. Würde mich freuen wenn jemand kurz Antwortet.
Und zwar habe ich eine Sondervereinbarung Rücktrittsrecht geschlossen für das Grundstück.
Laut Sachbearbeiter kann ich auch zurücktreten wenn die Finanzierung scheitert und ich deswegen kein Grundstück erwerben kann.
Ich selbst verstehe es auch so. wie seht ihr das?
Es lautet:
1. Der zwischen den Vertragsparteien geschlossene Hausvertrag wird unter dem Vorbehalt geschlossen, dass der Bauherr ein Grundstück erwerben kann, das mit dem zu liefernden und erstellenden Haus bzw. einem anderen Allkauf Haus bebaut werden kann.
2. Dem Bauherren steht das Rechts u, nach § 346 Baugesetzbuch vom Hausvertrag zurückzutreten, wenn der Bauherr das Grundstück nicht bis spätestens 25.03.2016 durch notariellen Vertragsschluss erwerben kann, obwohl er die unter 1. vereinbarten Bemühungen unternommen hat.