Allkauf Haus Finanzierungsvorbehalt

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Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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J

jakob

Es wurde ja nichts vereinbart bis wann ich das Haus zu kaufen habe,
wenn ich mich dazu entschliesse in meinem leben garkein Haus zu kaufen ... würde da was passieren ? können die mich
drängen das Haus Bauen zu lassen ?
Gruß
 
B

Bauexperte

Hallo,

wir haben leider einen Hausvertrag mit dem Vorbehalt Finanzierung unterschrieben. Bei dem Hausvertrag wurde unter der Bauadresse nichts geschrieben, da ebenfalls kein Grundstück vorhanden war. Der Vorbehalt ist bis zum 09.05.2015 befristet und verbindlich.

jetzt haben wir uns überlegt das wir doch kein Hausbauen möchten und noch weiter Jahre Miete bezahlen möchte. kann ich einfach ab dem 09.05.2015 bzw. 10.05.2015, innerhalb von zwei Wochen kündigen ohne Storno oder Schadenersatzleistungen zu erbringen ?
Das hängt vom Ziel und der exakten Formulierung des Rücktrittsrechtes ab. Da ich die Interna beim Blauen recht gut kenne, möchte ich vermuten wollen, daß Du so oder so eine Summe "X" Abstand wirst zahlen müssen.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
J

jakob

Wir haben allerdings von dem Verkaufsberater eine Email erhalten, wo er uns das ausdrücklich formuliert...

das wenn wir keine Finanzierungszusage oder keine Grundstück erwerben bzw. auch deswegen keine Finanzierung ermöglicht bekommen ,das wir innerhalb von zwei Wochen ab dem 09.05.2015 aus dem Hausvertrag zurück treten können und keine ohne Storno oder Schadenersatzleistungen zu Leisten haben. Dies würde Allkauf Haus auch so akzeptieren.

Sollten wir uns darauf verlassen ? Was meinst du bzw, Ihr ?

Gruß
 
B

Bauexperte

Hallo,

noch mal - es hängt entscheidend von der, seitens des Blauen, bestätigten Rücktrittsvereinbarung ab!

Wir haben allerdings von dem Verkaufsberater eine Email erhalten, wo er uns das ausdrücklich formuliert...
Die Verkäufer sind weisungsgebunden - selbst als freie Handelsvertreter. Sie können Dir viel schreiben, erzählen ...! Nur, was "schwarz auf weiß" vom Blauen (gilt auch für jeden anderen Anbieter) bestätigt wurde, hat eine bindende Wirkung!

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
f-pNo

f-pNo

Kurz und knapp: Anwalt für Vertragsrecht

Wir kennen (bis auf wenige Ausnahmen) die genauen vertraglichen Formulierungen nicht. Auch wie die Aussage des Verkäufers zu werten ist, können wir hier sicherlich nicht beurteilen.

Es gibt Situationen, da muss man auf Profis zurückgreifen. Gerade in Sachen Recht - "Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge." Oder mit den Worten einer Dozentin "Welche (Prüfungs-)Antwort im Fach Recht richtig ist, ist Auslegungssache und hängt von der Begründung ab."
 
Zuletzt bearbeitet:
M

Michika

Hi,
hätte da auch eine Frage dazu. Brauche kein rechtlichen Rat...möchte einfach wissen ob ich es richtig verstehe. Würde mich freuen wenn jemand kurz Antwortet.

Und zwar habe ich eine Sondervereinbarung Rücktrittsrecht geschlossen für das Grundstück.
Laut Sachbearbeiter kann ich auch zurücktreten wenn die Finanzierung scheitert und ich deswegen kein Grundstück erwerben kann.
Ich selbst verstehe es auch so. wie seht ihr das?


Es lautet:

1. Der zwischen den Vertragsparteien geschlossene Hausvertrag wird unter dem Vorbehalt geschlossen, dass der Bauherr ein Grundstück erwerben kann, das mit dem zu liefernden und erstellenden Haus bzw. einem anderen Allkauf Haus bebaut werden kann.

2. Dem Bauherren steht das Rechts u, nach § 346 Baugesetzbuch vom Hausvertrag zurückzutreten, wenn der Bauherr das Grundstück nicht bis spätestens 25.03.2016 durch notariellen Vertragsschluss erwerben kann, obwohl er die unter 1. vereinbarten Bemühungen unternommen hat.
 
Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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