Guten Abend,
Das Grundstück hat eine Grüße von 780qm.
Auflagen laut Bebauungsplan:
Bauweise: 1geschossig
Grundflächenzahl: 0,3
Geschossflächenzahl: 0,35-0,45
Grundflächenzahl bedeutet
Grundrissundflächen
zahl. Die Grundflächenzahl gibt an, wie viel m² Grundfläche je m² Grundstücksfläche bebaut werden dürfen, also in Deinem Fall 30% der Grundstücksfläche.
Rechenweg: 780 x 30 ./. 100 =
234 qm
Die
Geschoss
flächen
zahl (Geschossflächenzahl) gibt an, wie viel m² Geschossfläche je m² Grundstücksfläche zulässig sind.
Rechenweg: 780 x 0,35 =
273 qm wie auch 780 x 0,45 =
351 qm Bruttogrundfläche (BGF; die Fläche wird nach den Außenmaßen eines Gebäudes ermittelt).
Das bedeutet, daß Du auf 234 von 780 qm Deines Grundstückes, ein I-geschossiges Gebäude mit einer maximalen Bruttogrundfläche von 273, bzw. 351 qm errichten darfst. Anhand der anderen Angaben auf dem Bebauungsplan kannst Du ein wunderbares Einfamilienhaus errichten. Wo ist also Dein Problem?
Liebe Grüsse, Bauexperte