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Dutch
Das wäre mir auch verständlicher aber laut Baunutzungsverordnung ist die Geschossfläche nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Vollgeschossen zu ermitteln. Und wenn ich laut Bebauungsplan nur ein Vollgeschoss errichten darf, ist dieses doch für mich maßgebend.Du verwechselst überbaubare Fläche (Grundflächenzahl) mit der gesamten Wohnfläche von EG mit OG/DG zusammengerechnet (Geschossflächenzahl) .
Im DG kommen doch auch einige Quadratmeterchen zusammen