Du hast doch einen Auszug aus dem Bebauungsplan eingestellt. Ich lese da nichts von Mindestwerten, nur von Unter- und Obergrenze.
Worin liegt denn bei dir der Unterschied zwischen "Untergrenze" und "Mindestwert"?
Wie interpretierst du 0,35 - 0,45, wenn man nicht ein Haus bauen muss, dass eine Geschossflächenzahl von mindesten 0,35 und höchstens 0,45 aufweist?
Wenn damit gemeint wäre maximal 0,35, warum steht dann da auch 0,45?
Wenn damit gemeint wäre maximal 0,45m warum steht dann da auch 0,35?
Das einzig denkbare wäre noch, dass es ein variabler Maximalwert ist, der von einer uns unbekannten Größe abhängig ist und sich ggf. in den textlichen Festsetzungen findet?
z.B. "rote Häuser Geschossflächenzahl 0,35, grüne 0,45"