Genau das ist der Punkt - und deswegen regelt man das auch anders. Die anderen Varianten sind - auch ohne Eigentumsübergang - rechtssicher.Du hast oben irgendwas bzgl. einer schriftlichen Abmachung zwischen den Nachbarn geschrieben - das interessiert aber später evtl. keinen anderen Käufer. Und muss es auch nicht...da wäre ich sehr vorsichtig.
Das dürfte ziemlich schwierig sein, wenn bei baugleichen Garagen der einen 8 cm Platz fehlenwenn Garage neben Garage steht