Moin,
Was genau meinst du mit später? Kündigt sich die KFW zu Kontrollen an, erfolgen diese sporadisch nach dem Zufallsprinzip oder sind stets alle Unterlagen hinterher einzureichen?
Keine Ahnung, habe mit der KFW Nummer nichts am Hut. Was ich meinte ist, wenn du KFW Gelder in Anspruch nimmst, musst du die Bedingungen auch erfüllen. Sonst ist das Betrug. Ob die das kontrollieren weiß ich nicht. Könnte mir aber schon vorstellen, dass es da auch mal Nachfragen gibt. Sonst könnte ja jeder sein Haus als KfW 40 plus Haus definieren
Kann aber gut sein, dass das Haus auch mit den schlechteren Fenstern noch die Kfw 70 Bedingungen einhält.
Da ist nun die entscheidende Frage wie du baust: wirklich per echtem Bauträger (Haus und Grundstück aus einer Hand und gehen auch erst nach Fertigstellung in deinen Besitz über) und per GU/GÜ (ein Generalunternehmen baut für dich auf deinem Grundstück und du bist Bauherr mit allen Rechten und Pflichten).
Im ersten Fall muss der BT garantieren, dass die KFW Bedingungen eingehalten werden, im zweiten Fall der Bauherr, also DU.
Auch deine Handhabe gegen den Unternehmer richtig sich danach. Ein GU/GÜ muss dir liefern was im Vertrag steht, also 3 Fach Verglasung mit UG 0,7. Wie weit die Bauleistungsbeschreibung bei einem Bauträger bindend ist, weiß ich nicht. Von dem kaufst du ja nur „ein Stück fertiges Haus mit Grundstück“ und hast eigentlich auf die Bauweise nur begrenzt Einfluss.
Die KFW Anträge müssen doch vor dem ersten Spatenstich eingereicht worden sein, oder? Also kann man die doch gar nicht mehr ändern? Dann müsstest du die Fenster auf jeden Fall austauschen, sonst ist deine KFW Finanzierung hinfällig.
Viele Grüße,
Andreas