Neubau neben Gewerbe/Baulast

4,50 Stern(e) 4 Votes
B

blockbräu

Hallo

Wir wollen ein Einfamilienhaus Bauen. Das Grundstück befindet sich neben einer Lagerhalle für Getreide. Alles im Innenbereich (Bauland).
Die Lagerhalle hat mehrere Große Lüfter die im Sommer ca. 3 Wochen Tag und Nacht laufen für die Getreide Trocknung.

Das Bauamt schlägt vor wir sollen uns mit dem Betrieber schriftlich einigen das wir uns nicht nachher gegen den Lärm beschweren. Würden wir uns nicht einigen würde das Amt für Immissionsschutz mit eingeschaltet die dann Prüfen ob wir da Bauen dürfen. Wäre es dann zu Laut dürften wir nicht Bauen da das Gewerbe Bestandsschutz hat (erbaut in der DDR).
Der Betrieber der Lagerhalle würde diese Einigung unterschreiben, möchte aber das wir uns eine Baulast / Duldung ins Grundbuch eintragen lassen.
Dies wiederum würde dann aber zum Wertverlust unseres Grundstücks führen.

Hat wär ein Tipp?

Greift dieses Bestandsschutz hier wirklich? Oder darauf ankommen lassen und Amt für Immissionsschutz mit einschalten?
Müssen Aktuelle Lärm Maximal Pegel in Wohn/Gewerbe Mischgebieten hier nicht eingehalten werden da Bestandsschutz?

Würde bei Eintragung einer Baulast nur der Wert des Grundstücks fallen oder nachher der Gesamtwert wenn das Haus steht auch?

Bin für jeden Tipp dankbar...

Gruß
 
P

Payday

dein Grundstückswert fällt nicht dadurch, das du ne Baulast drin hast sondern dadurch, das der nahbar einen Höllen Lärm machen kann. die Baulast die der Nachbar bei dir drin haben möchte ist doch genau das, was das Bauamt von euch möchte.
egal wem das Haus später irgendwann mal gehören wird, muss mit den Lärm vom Nachbar einverstanden sein. folgerichtig kann es auch in die Baulast mit rein. wo liegt nun euer Wertverlust, außer das ihr ohne eine Baulast diesen Wertverlust beim verkauft gekonnt vergessen könntet zu erwähnen (was dann wiederum richtig Stress gäbe).

eine Baulast muss nicht per see nachteilig sein. man kann sich zwischen 2 Nachbarn per Baulast auch einig werden, das bestimmte bebauungsregeln (zb 9meter Max bebaute Länge) beiderseitig verändert werden.
 
D

DG

Der Betrieber der Lagerhalle würde diese Einigung unterschreiben, möchte aber das wir uns eine Baulast / Duldung ins Grundbuch eintragen lassen.Dies wiederum würde dann aber zum Wertverlust unseres Grundstücks führen.
Der Wert des Grundstücks ist bereits durch die Nutzung der Halle gemindert, wobei die Baulast/Grunddienstbarkeit, die hier im Raum steht, das Ganze rechtlich absichert.

Greift dieses Bestandsschutz hier wirklich?
Höchstwahrscheinlich ja, solange die Nutzung nicht verändert oder aufgegeben wird.

Oder darauf ankommen lassen und Amt für Immissionsschutz mit einschalten?
Das Amt würde ich in jedem Fall einschalten, damit der Architekt die Lärmbelastung kennt und entsprechend planen kann.

Müssen Aktuelle Lärm Maximal Pegel in Wohn/Gewerbe Mischgebieten hier nicht eingehalten werden da Bestandsschutz?
Hängt vom Bebauungsplan ab. Man muss sich aber die Frage stellen, warum Ihr unbedingt dort bauen wollt, wenn die Lärmbelastung bekannt ist? Du solltest einfach mal davon ausgehen, dass der Betrieb Bestandsschutz hat und dass er noch 40 Jahre läuft - und dann musst Du Dir die Frage stellen, ob Du da tatsächlich bauen willst oder ob nicht doch ein anderes Grundstück geeigneter ist. Wenn es (bereits) Dein eigenes Grundstück ist, stell' Dir die Frage, ob das Grundstück nicht für eine gewerbliche Nutzung geeigneter erscheint.

Würde bei Eintragung einer Baulast nur der Wert des Grundstücks fallen oder nachher der Gesamtwert wenn das Haus steht auch?
Die Baulast wird beim jeweiligen Kauf- oder Bewertungsstichtag berücksichtigt und bezieht sich damit immer auf das jeweilige Gesamtobjekt. Ob man das im Kopf dem Grundstück oder dem Haus zuschreibt, spielt keine Rolle.

eine Baulast muss nicht per see nachteilig sein. man kann sich zwischen 2 Nachbarn per Baulast auch einig werden, das bestimmte bebauungsregeln (zb 9meter Max bebaute Länge) beiderseitig verändert werden.
Jein. Baulast gilt nur zwischen Grundstück(seigentümer), Bauvorhaben und Bauamt, ist also eine Vereinbarung mit der Behörde, die nur mittelbar auf den Nachbarn wirkt.

MfG
Dirk Grafe
 
B

blockbräu

Vielen Dank für eure bisherigen Antworten.

Um die Frage zu klären warum wir dort trotzdem Bauen wollen. JA das Grundstück ist bereits unser und uns stört der "Lärm" nicht.
Die Lüfter die den Lärm machen laufen Maximal 3-4 Wochen im Jahr. Die restliche Zeit ist ruhe.
 
P

Payday

wie ist das mit den lärmschutzbedingungen für das Haus? bessere lärmschutzklasse Fenster usw ?! kann das Bauamt einen trotzdem ggf. aufzwängen. vorher klären, da es ansonsten recht teuer werden kann.
 
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3118 Themen mit insgesamt 42237 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Neubau neben Gewerbe/Baulast
Nr.ErgebnisBeiträge
1Kein Bau, da keine Baulast 62
2Vorgehensweise bei Grundstück ohne Bebauungsplan 11
3Bauamt will Ortsbesichtigung. 116
4Baulast trotz Widmung möglich? 18
5Probleme mit Bauamt wegen Anböschen, Stützmauern! 27
6Keine Baugenehmigung solange Grundstück nicht erschlossen? 10
7Grundstück jetzt kaufen, und in 3 bis 5 Jahren bauen? 52
8Grundstück mit Hanglage, Berg hinterm Haus und fehlende Abendsonne 26
9Grundriss mit Garage auf Grundstück realisierbar? 29
10Grundstück in Marburg gefunden... Worauf achten? 11
11Hochspannungsleitung über Grundstück 17
12Lage Stadtvilla oder Einfamilienhaus auf Grundstück mit breiter Straßenfront 63
13Trapezförmiges Grundstück -Hausplatzierung? 23
14Suche nach Ideen für Grundstück mit Hanglage 28
15Maklervertrag Grundstück Ackerland 18
16Grundstück in Hanglage, lohnt sich der Kauf? 29
17Rodung und Herrichtung von Grundstück 12
18Grundstücksplanung für ein dreieckiges Grundstück 37
19Zuschlag für Grundstück "großes aber" 32

Oben