@Musketier: Der Bausparvertrag muss mit dem vorgesehen Raten bespart werden; ansonsten wird die BSK recht schnell ungemütlich. Die Rate wird ja auch glaube ich eingezogen.
Übrigens aus den Produktinformationsblatt der LBS:
"Bei Bauspardarlehen ist der gebundene Sollzins stets bis zur vollständigen Rückzahlung des Darlehens unverän- derlich. Die Höhe des Sollzinses wird bereits bei Abschluss des Bausparvertrages für das spätere Bauspardarlehen fest vereinbart. Bei Vorfinanzierungs- und Zwischenkrediten wird
üblicherweise eine Sollzinsbindung „fest bis Zuteilung“ vereinbart, so dass Sie im Ergebnis für den gesamten Finanzierungszeitraum (Vor-/Zwischenfinanzierungskredit und anschlie- anschließendes Bauspardarlehen) Zinssicherheit haben.
Darüber hinaus bietet Ihnen die LBS bei Vorfinanzierungs- und Zwischenkrediten und Annuitätendarlehen
auch Sollzinsbindungen von bis zu zehn Jahren an. Nach Ablauf der vereinbarten Sollzinsbindung bieten wir Ihnen in diesen Fällen für einen weiteren Zeitabschnitt einen marktüblichen Sollzinssatz an oder führen den Kredit mit verän- derlichem Sollzinssatz fort, sofern nach Ablauf der ursprünglich vereinbarten Sollzinsbindung keine neue Verein- barung zustande kommt."
Zum Thema nicht nach Plan:
"Pflichtverletzungen, insbesondere Zahlungsverzug, Könnennen u. a. zur außerordentlichen Kündigung des Kredits führen. In diesem Fall wird die noch ausstehende Restschuld aus dem Kredit zur sofortigen Rückzahlung fällig gestellt. Können- nen Sie diese Zahlung nicht leisten, kann dies zur Verwertung der Sicherheiten, insbesondere der Immobilie, führen."
Also bevor man unterschreibt prüfen ob die
"fest bis Zuteilung" vereinbar ist.
@Nescool: Also musst du schauen, was in den Bedingungen für dein Angebot steht. Dann gibt es auch kein Problem mit der Bewertungszahl, weil dann die Umschichtung eventuell etwas später erfolgt.
Und aus "Aus gesetzlichen Gründen darf die LBS den Zuteilungstermin nicht im Voraus verbindlich benennen". Das ist aber bei jeder BSK so.