Musketier
Das dürfte in jedem Kreditvertrag stehen. Ob dies auch für den Bausparvertrag gilt, wage ich bei der Formulierung zu bezweifeln.@Musketier:
"Pflichtverletzungen, insbesondere Zahlungsverzug, Könnennen u. a. zur außerordentlichen Kündigung des Kredits führen. In diesem Fall wird die noch ausstehende Restschuld aus dem Kredit zur sofortigen Rückzahlung fällig gestellt. Können- nen Sie diese Zahlung nicht leisten, kann dies zur Verwertung der Sicherheiten, insbesondere der Immobilie, führen."
Hab gerade mal auf den Internetseiten recherchiert. Bei SH find ich nichts dazu. Bei WR steht explizit, dass beim Wohnsparen die Rate flexibel ist. Kommt vielleicht auf den Anbieter und vielleicht sogar auf den Tarif an.