@Bauexperte: eher falsch, aber du kannst ja von der Ferne alles beurteilen
Sicher nicht, denn ich habe keine Glaskugel; ich bin ausschließlich auf meine Erfahrung im Umgang mit Menschen - auch im Netz - angewiesen.
Wozu dient denn der Vertrag? Eher so als Papier zum Allerwertesten abwischen? Oder so als Empfehlung?
Nein; ein Vertrag ist immer bindend. Allerdings ist es aus meiner Sicht kein Weltuntergang, das Deine Zuwegung noch nicht fertig ist; ärgerlich ja, aber auch nicht mehr. Wenn Dein Einfamilienhaus noch nicht bezugsfertig wäre, wäre das weitaus schlimmer; gerade in Bezug auf Doppelbelastung.
Ich bin mir sicher, daß die Drohkulisse Rechtsanwalt, welche Du aufbauen willst, nicht hilfreich sein wird, die Fertigstellung der Zuwegung zu beschleunigen. Du wirst Dir aber vmtl. selbst schaden, da die Handwerker vlt. nicht die rechte Lust haben, sich mit Deiner Zuwegung/Terrasse zu befassen.
Deshalb "Fünfe" gerade sein lassen; es wird Gründe haben, weshalb Dein Vertragspartner seinem Zeitplan hinterher hinkt. Und wer weiß - begegnest Du ihnen mit etwas mehr Verständnis - vlt. rechnet sich das sogar für Dich
Liebe Grüsse, Bauexperte