Ich versuche mal, das gelesene hier zusammenzufassen. Mal schauen, ob ich es richtig verstanden habe:
Ihr habt im Jahr 2015 mit dem Bauträger durchgesprochen/vereinbart, welche Pflasterung vorgenommen werden soll. Diese Pflasterung der Gehwege und der Garageneinfahrt wurde erst nach dem 15.06.2016 teilweise erstellt (auf Drängen von Euch).
Eigentlich sollte bis zum 15.06.2016 auch Eure Terrasse gebaut sein. Dies ist aber nicht geschehen - ihr habt dafür bis zum 14.06.2016 noch nicht einmal ein Angebot erhalten. Diese Gelegenheit habt Ihr genutzt und die Terrassenplatten nochmals geändert. Diese Änderung wird wiederum von euren Bauträger als Grund benannt, dass er seine gesamten Leistungen (inkl. der Pflasterung) nicht termingerecht erbringen konnte (die er bis 1 Tag vor Ablauf der Frist noch nicht erbracht hatte).
Ihr wollte jetzt eine Entschädigung für die Verzögerung bei der Pflasterung erhalten. Die Terrasse lasst Ihr bewusst bei dieser Forderung außen vor.
Vertraglich sind keine Ausgleichszahlungen für den Bauherren bei Verzögerungen benannt.
Nun - den Ärger kann ich nachvollziehen. Allerdings schießt Ihr hier möglicherweise mit Kanonen auf Spatzen - vor allem, da die Teilpflasterung mit einer (aus meiner Sicht) annehmbaren Verzögerung erstellt wurde und der Rest wohl auch in absehbarer Zeit kommt.
Euch fehlt aus meiner Sicht auch die Anspruchsgrundlage, da nichts hierzu vertraglich vereinbart wurde.
Zudem - die Wetterverhältnisse dieses Jahr wurden schon angesprochen. Auch wenn Du schreibst, dass die letzten Wochen bei Euch nicht so schlimm waren, gab es sicherlich auch eine Zeit dieses Jahr bei Euch, wo das Wetter eine Arbeit nicht zugelassen hat. Solche Tage werden i.d.R. vertraglich von Ansprüchen ausgeschlossen.
Sprich mit Deinem Bauträger und versuche die zeitnahe Fertigstellung zu vereinbaren. Hier hilft m.M.n. kein "Kopf durch die Wand" sondern gegenseitiges Aufeinander zugehen.