Außenanlagen nicht fertig

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Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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Y

ypg

Ja, du hast den Mangel der Erstellung der Pflasterarbeiten genutzt, um am 14.06. dieses Jahres Dein Material zu ändern.
Um die letzten Posts mal zusammen zu fassen.

Edit: wir fragen nach, weil Du unpräzise Antworten gibst.
 
W

wrack

Ich habe nur die Terrassenplatten geändert, alles andere blieb gleich. Ausgewählt im Juli 2015.
zu diesem Zeitpunkt hatten wir nicht einmal ein Angebot, auch für die davor gewählten Terrassenplatten nicht.
 
L

Legurit

Ich würde ehrlich gesagt auch etwas gelassener an die Sache gehen - Garten-Landschaftsbau ist z.B. auch stark wetterabhängig - auch kann mal wer krank werden oder schlicht ein Fehler in der Planung passieren.
 
T

toxicmolotof

Moment mal... du hattest am 14.6. kein Angebot für die Pflasterarbeiten und und die Terrassenarbgeiten (um es mal beides deutlich zu erwähnen) und wunderst dich dann, dass diese Dinge noch nicht fertig gestellt sind?

Und wenn du noch kein Angebot hattest, ist es dann überhaupt Bestandteil des Hauptvertrages oder vielmehr eine Art Sonderwunsch?
 
f-pNo

f-pNo

Ich versuche mal, das gelesene hier zusammenzufassen. Mal schauen, ob ich es richtig verstanden habe:

Ihr habt im Jahr 2015 mit dem Bauträger durchgesprochen/vereinbart, welche Pflasterung vorgenommen werden soll. Diese Pflasterung der Gehwege und der Garageneinfahrt wurde erst nach dem 15.06.2016 teilweise erstellt (auf Drängen von Euch).
Eigentlich sollte bis zum 15.06.2016 auch Eure Terrasse gebaut sein. Dies ist aber nicht geschehen - ihr habt dafür bis zum 14.06.2016 noch nicht einmal ein Angebot erhalten. Diese Gelegenheit habt Ihr genutzt und die Terrassenplatten nochmals geändert. Diese Änderung wird wiederum von euren Bauträger als Grund benannt, dass er seine gesamten Leistungen (inkl. der Pflasterung) nicht termingerecht erbringen konnte (die er bis 1 Tag vor Ablauf der Frist noch nicht erbracht hatte).

Ihr wollte jetzt eine Entschädigung für die Verzögerung bei der Pflasterung erhalten. Die Terrasse lasst Ihr bewusst bei dieser Forderung außen vor.
Vertraglich sind keine Ausgleichszahlungen für den Bauherren bei Verzögerungen benannt.

Nun - den Ärger kann ich nachvollziehen. Allerdings schießt Ihr hier möglicherweise mit Kanonen auf Spatzen - vor allem, da die Teilpflasterung mit einer (aus meiner Sicht) annehmbaren Verzögerung erstellt wurde und der Rest wohl auch in absehbarer Zeit kommt.
Euch fehlt aus meiner Sicht auch die Anspruchsgrundlage, da nichts hierzu vertraglich vereinbart wurde.

Zudem - die Wetterverhältnisse dieses Jahr wurden schon angesprochen. Auch wenn Du schreibst, dass die letzten Wochen bei Euch nicht so schlimm waren, gab es sicherlich auch eine Zeit dieses Jahr bei Euch, wo das Wetter eine Arbeit nicht zugelassen hat. Solche Tage werden i.d.R. vertraglich von Ansprüchen ausgeschlossen.

Sprich mit Deinem Bauträger und versuche die zeitnahe Fertigstellung zu vereinbaren. Hier hilft m.M.n. kein "Kopf durch die Wand" sondern gegenseitiges Aufeinander zugehen.
 
W

wrack

Korrekt. Zum 15.06 sollten hierbei die Außenanlagen fertig sein, so auch laut Vertrag. Dies ist nicht geschehen. Es geht hier, wie beschrieben, nur darum, das es hätte fertig sein sollen (40qm² Pflasterarbeiten).

Hier hat es in den letzten Monaten nicht so viel geregnet, wie zb. in BaWü. Durch den Brocken wurden die ganzen Regenschauer abgehalten. Eine Dürreperiode haben wir nicht gehabt, aber die Ausrede von wegen, das hier hätte nicht gepflastert werden können aufgrund des wetters, kann man nicht gelten lassen.

Wie schon beschrieben, wurde bei unseren noch nicht eingezogenen Nachbarn als erstes gepflastert.. Dies macht das "annehmbare" zu einen nicht hinnehmbar
 
Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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