Gilt das für beide Seiten? Also ist es okay, wenn er seine Rechnung einen Monat später zahlt und versehentlich auch ein paar Euro vergisst?
Ich rate mal: Der OP wäre entspannter, hätte sein Bauleiter einen Monat vor Fertigstellungsdatum freundlich geschrieben, dass es leider aufgrund widriger Umständen etwas länger dauern wird. Aber wenn man 11 Monate (?) nach Unterschrift nun der Fertigstellung entgegen sieht und am Vortage vor dem Termin weder etwas fertig ist noch eine Mitteilung des Bauträgers da ist ... Ja, dann ... By the way, Winter fiel dieses Jahre aus. Hätte es Schlechtwetter gegeben, dann hätte ja wiederum der Bauträger kurz geschrieben ("hatten schlechtes Wetter, konnten nicht, deshalb leider ...")
@wrack Sei's drum:
Da keine Vertragsstrafe vereinbart wurde, habt ihr schlechte Karten. Ihr könntet das Schicksal entweder ertragen (wird schon werden, alles wird gut), oder:
- Schriftlich mit Fristsetzung (14 Tage) die Fertigstellung laut Vertrag fordern
- Bei Verzug zweites Schreiben mit kürzerer Frist und Ankündung, Schadenersatz geltend zu machen (Kosten Einstellung Motorrad ... nur Dinge, die wirklich monetär belegbar sind)
- Wenn es dann fertig ist und die Rechnung kommt, entsprechend kürzen und der Dinge harren, die da kommen.
Alles als Einwurfeinschreiben, wegen der späteren Nachweisbarkeit. Das kleine Thema mit den geänderten Platten macht's natürlich nicht einfacher ...
Alternativ: Anwalt konsultieren (denn Internet-Rat kann ja auch falsch sein).
Viel Erfolg, nicht ärgern lassen!