Außenanlagen nicht fertig

5,00 Stern(e) 5 Votes
B

Bieber0815

"Könnte" es daran liegen, daß Du Schwierigkeiten hast, Fünf gerade sein zu lassen?
Gilt das für beide Seiten? Also ist es okay, wenn er seine Rechnung einen Monat später zahlt und versehentlich auch ein paar Euro vergisst?

Ich rate mal: Der OP wäre entspannter, hätte sein Bauleiter einen Monat vor Fertigstellungsdatum freundlich geschrieben, dass es leider aufgrund widriger Umständen etwas länger dauern wird. Aber wenn man 11 Monate (?) nach Unterschrift nun der Fertigstellung entgegen sieht und am Vortage vor dem Termin weder etwas fertig ist noch eine Mitteilung des Bauträgers da ist ... Ja, dann ... By the way, Winter fiel dieses Jahre aus. Hätte es Schlechtwetter gegeben, dann hätte ja wiederum der Bauträger kurz geschrieben ("hatten schlechtes Wetter, konnten nicht, deshalb leider ...")

@wrack Sei's drum:
Da keine Vertragsstrafe vereinbart wurde, habt ihr schlechte Karten. Ihr könntet das Schicksal entweder ertragen (wird schon werden, alles wird gut), oder:
- Schriftlich mit Fristsetzung (14 Tage) die Fertigstellung laut Vertrag fordern
- Bei Verzug zweites Schreiben mit kürzerer Frist und Ankündung, Schadenersatz geltend zu machen (Kosten Einstellung Motorrad ... nur Dinge, die wirklich monetär belegbar sind)
- Wenn es dann fertig ist und die Rechnung kommt, entsprechend kürzen und der Dinge harren, die da kommen.

Alles als Einwurfeinschreiben, wegen der späteren Nachweisbarkeit. Das kleine Thema mit den geänderten Platten macht's natürlich nicht einfacher ...

Alternativ: Anwalt konsultieren (denn Internet-Rat kann ja auch falsch sein).

Viel Erfolg, nicht ärgern lassen!
 
B

Bauexperte

Gilt das für beide Seiten? Also ist es okay, wenn er seine Rechnung einen Monat später zahlt und versehentlich auch ein paar Euro vergisst?

Ich rate mal: Der OP wäre entspannter, hätte sein Bauleiter einen Monat vor Fertigstellungsdatum freundlich geschrieben, dass es leider aufgrund widriger Umständen etwas länger dauern wird. Aber wenn man 11 Monate (?) nach Unterschrift nun der Fertigstellung entgegen sieht und am Vortage vor dem Termin weder etwas fertig ist noch eine Mitteilung des Bauträgers da ist ... Ja, dann ... By the way, Winter fiel dieses Jahre aus. Hätte es Schlechtwetter gegeben, dann hätte ja wiederum der Bauträger kurz geschrieben ("hatten schlechtes Wetter, konnten nicht, deshalb leider ...")
Oh bitte - Du willst mir jetzt nicht ernsthaft erklären wollen, daß der TE von der Brücke springen soll, nur weil sein säumiger Vertragspartner ihm das vorlebt?

Ich habe, btw., an keiner Stelle geschrieben, daß ich das Verhalten seines Vertragspartners i.O. finde. Ich räume jedoch gerne ein, daß mir der Tenor der Beiträge des TE nicht sonderlich gefallen hat. Ich sehe aber auch keinen Sinn in langwierigen Rechtsstreitigkeiten, bei denen am Ende immer die Rechtsanwälte gewinnen. Und so ganz nebenbei - dann dauert die Fertigstellung der Zuwegung noch länger. Kein guter Rat also .... oder?

Es ist keine Frage, daß es ärgerlich ist, daß sich der Vertragspartner nicht rechtzeitig ob der anstehenden Verzögerung gemeldet hat. Ich bin dagegen ziemlich sicher, daß immer 2 zum Tango tanzen dazugehören. Es wird ebenso sicher Gründe haben - Gründe, welcher der TE hier nicht erwähnt (und auch nicht muß), welche die Verzögerung erklären. Die Forenuser neigen immer dazu, ihre Meinung zu einseitigen Aussagen zu bilden/posten. Ich weiß jedoch durch meinen Job, daß es ausgesprochen selten einsame Entscheidungen gibt.

Der einzig gangbare Weg:
@wrack Sei's drum:
- Schriftlich mit Fristsetzung (14 Tage) die Fertigstellung laut Vertrag fordern
- Bei Verzug zweites Schreiben mit kürzerer Frist und Ankündung, Schadenersatz geltend zu machen (Kosten Einstellung Motorrad ... nur Dinge, die wirklich monetär belegbar sind)
Dann ist nicht abwarten angesagt - wäre auch ziemlich blöde beim bisherigen Investment an Zeit + Mühe - sondern der Gang zum RA und schont schlägt das Herz der beteiligten Rechtsanwälte höher.

Fazit:
Rechtsanwälte werden bedient - kommt es krumm - Gericht eingeschaltet. Je nach Höhe angesetzter Kosten für die Zuwegung + Terrasse => Landgericht; 1. Termin dauert gar nicht mal so lange.

Ende:
Vergleich. Konsequenzen für die geschuldete Leistung: Gaskugelmodus an: monetärer Ausgleich anstelle Fertigstellung, davon 2x Kosten RA (für Beauftragung und Vergleich), Rest reicht nicht für Zuwegung & Terrasse Glaskugelmodus aus.

Also doch lieber Fünf gerade sein lassen und von der Schlussrechnung die Kosten Garagenmiete abziehen. Wird vlt. auch nicht schneller gehen, ist aber Magen- und Nervenschonender

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
W

wrack

Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand, sagt der Volksmund.
@wrack
Natürlich sind Verträge bindend, sie garantieren aber niemals ein 100 %iges Gelingen. Und wenn was schiefgelaufen ist, dann sollte jeder zunächst um eine beidseits zufriedenstellende Lösung abseits des juristisch möglichen Weges bemüht sein.
In Verzug setzen, Fristen setzen und höflich mit den denkbaren Konsequenzen wedeln, das wäre aus meiner Sicht der richtige Weg.

vom Tablet verwischt
Das haben wir ja versucht, man hat dies aber alles beiseite gewischt, was mich für mich unverständlich ist. Es wurde mehrfach auf Sachen hingewiesen, die teilweise schlecht bis gar nicht erfüllt wurden (Beule in der Kaminabdeckung - gemeldet im Januar - beseitigt am Montag...).

nun ja ich kenne auch meine ostdeutsche angeheiratete Familie. Da ist der "gerechtigkeitssinn" besonders stark ausgeprägt und die Drohkulisse aufgebaut. Lustig wirds wenn der Vertragspartner auch aus dem Osten kommt. 2 Holzblöcke kommen selten allein. Maschendrahtzaun lässt grüßen.

Nichts für ungut, erinnert mich ein wenig dran
Ja wir Bösen Ossis.. und dann haben wir noch die Ostdeutsche Kanzlerin. Alles schlechte kommt Aus dem Osten

Gilt das für beide Seiten? Also ist es okay, wenn er seine Rechnung einen Monat später zahlt und versehentlich auch ein paar Euro vergisst?

Ich rate mal: Der OP wäre entspannter, hätte sein Bauleiter einen Monat vor Fertigstellungsdatum freundlich geschrieben, dass es leider aufgrund widriger Umständen etwas länger dauern wird. Aber wenn man 11 Monate (?) nach Unterschrift nun der Fertigstellung entgegen sieht und am Vortage vor dem Termin weder etwas fertig ist noch eine Mitteilung des Bauträgers da ist ... Ja, dann ... By the way, Winter fiel dieses Jahre aus. Hätte es Schlechtwetter gegeben, dann hätte ja wiederum der Bauträger kurz geschrieben ("hatten schlechtes Wetter, konnten nicht, deshalb leider ...")

@wrack Sei's drum:
Da keine Vertragsstrafe vereinbart wurde, habt ihr schlechte Karten. Ihr könntet das Schicksal entweder ertragen (wird schon werden, alles wird gut), oder:
- Schriftlich mit Fristsetzung (14 Tage) die Fertigstellung laut Vertrag fordern
- Bei Verzug zweites Schreiben mit kürzerer Frist und Ankündung, Schadenersatz geltend zu machen (Kosten Einstellung Motorrad ... nur Dinge, die wirklich monetär belegbar sind)
- Wenn es dann fertig ist und die Rechnung kommt, entsprechend kürzen und der Dinge harren, die da kommen.

Alles als Einwurfeinschreiben, wegen der späteren Nachweisbarkeit. Das kleine Thema mit den geänderten Platten macht's natürlich nicht einfacher ...

Alternativ: Anwalt konsultieren (denn Internet-Rat kann ja auch falsch sein).

Viel Erfolg, nicht ärgern lassen!
Endlich jemand, der versteht, worum es eigentlich geht. Mangel wurde am 15.06. gemeldet - man hat sich dazu aber auch nicht geäussert. Rest wurde den Bauleiter auch deutlich gemacht - Wurde immer abgewiegelt - es passiere ja was, sind dabei blabla.. Nur nutzen konnte man ja nichts.

Oh bitte - Du willst mir jetzt nicht ernsthaft erklären wollen, daß der TE von der Brücke springen soll, nur weil sein säumiger Vertragspartner ihm das vorlebt?

Ich habe, btw., an keiner Stelle geschrieben, daß ich das Verhalten seines Vertragspartners i.O. finde. Ich räume jedoch gerne ein, daß mir der Tenor der Beiträge des TE nicht sonderlich gefallen hat. Ich sehe aber auch keinen Sinn in langwierigen Rechtsstreitigkeiten, bei denen am Ende immer die Rechtsanwälte gewinnen. Und so ganz nebenbei - dann dauert die Fertigstellung der Zuwegung noch länger. Kein guter Rat also .... oder?

Es ist keine Frage, daß es ärgerlich ist, daß sich der Vertragspartner nicht rechtzeitig ob der anstehenden Verzögerung gemeldet hat. Ich bin dagegen ziemlich sicher, daß immer 2 zum Tango tanzen dazugehören. Es wird ebenso sicher Gründe haben - Gründe, welcher der TE hier nicht erwähnt (und auch nicht muß), welche die Verzögerung erklären. Die Forenuser neigen immer dazu, ihre Meinung zu einseitigen Aussagen zu bilden/posten. Ich weiß jedoch durch meinen Job, daß es ausgesprochen selten einsame Entscheidungen gibt.

Der einzig gangbare Weg:

Dann ist nicht abwarten angesagt - wäre auch ziemlich blöde beim bisherigen Investment an Zeit + Mühe - sondern der Gang zum RA und schont schlägt das Herz der beteiligten Rechtsanwälte höher.

Fazit:
Rechtsanwälte werden bedient - kommt es krumm - Gericht eingeschaltet. Je nach Höhe angesetzter Kosten für die Zuwegung + Terrasse => Landgericht; 1. Termin dauert gar nicht mal so lange.

Ende:
Vergleich. Konsequenzen für die geschuldete Leistung: Gaskugelmodus an: monetärer Ausgleich anstelle Fertigstellung, davon 2x Kosten RA (für Beauftragung und Vergleich), Rest reicht nicht für Zuwegung & Terrasse Glaskugelmodus aus.

Also doch lieber Fünf gerade sein lassen und von der Schlussrechnung die Kosten Garagenmiete abziehen. Wird vlt. auch nicht schneller gehen, ist aber Magen- und Nervenschonender

Liebe Grüsse, Bauexperte
Mir hätte der Rechtsstreit auch nicht gefallen, nur wenn so getan wird, als wäre alles ok und nicht passiert und sowas normal ist? Nochmal für dich zur Erinnerung: Wozu gibt es Verträge mit Daten darin, wenn sich keiner dran hält? Dann braucht man keine Verträge aufsetzen sondern sagt halt einfach: Ihr Haus wird irgendwann fertig sein.. ach und die Außenanlagen, na mal schauen..

Wieso sollte dann die Zuwegung noch länger dauern? Das würde mir doch noch besser in die Karten spielen - laut eurer Aussage! Je Länger - je mehr € :P
Der Rechtsverdreher gewinnt immer.. ob so oder so

In Zwischen ist eine Lösung gefunden wurden. Der Chef persönlich hat sich dann doch mal gemeldet, er wusste im übrigen noch gar nicht so richtig, was überhaupt los war.
Die Außenanlage ist nun auch fast komplett nutzbar - morgen wird noch mal gerüttelt und dann pünktlich zum letzten Urlaubstag, darf man sich vielleicht noch mal raus setzen in die Sonne.. ähm in den Regen

Als Fazit: Verträge sind für'n Allerwertesten, Ossis sind Meckerköppe und sollten lieber alles akzeptieren (und wehe einer wehrt sich!), lieber jeden Tag Fünf gerade sein lassen und in den Tag hineinleben - das Geld kommt schließlich von ganz allein.. so stell ich mir manche Leute auch beim Arbeiten vor..
Kapitalismus = Ausbeutung des Menschen durch den Menschen..

Vielen Dank noch mal für die.. ja was eigentlich.. ach egal - Danke
 
f-pNo

f-pNo

Ossis sind Meckerköppe und sollten lieber alles akzeptieren (und wehe einer wehrt sich!), lieber jeden Tag fünfte gerade sein lassen und in den Tag hineinleben - das Geld kommt schließlich von ganz allein.. so stell ich mir manche Leute auch beim Arbeiten vor..

Vielen Dank noch mal für die.. ja was eigentlich.. ach egal - Danke
Den Frust kann ich ja nachvollziehen, aber UNS Ostdeutschen tust Du mit solch einem Fazit / solch einer Bemerkung auch keinen Gefallen (mit dem Bild, welches Du hier (über-)zeichnest).

Btw. wenn Du der Meinung bist, dass Du alle "Mittel" ausgeschöpft hast, musst Du Deine Ansprüche eben mit der Keule durchsetzen. Allerdings - finanzieller Ausgleich ist per Vertrag nicht vorgesehen - somit könntest Du primär nur auf baldige Fertigstellung abzielen. Diese wäre voraussichtlich aber im Zeitpunkt des Rechtsstreites auch so erfolgt.

(ich habe schon gelesen, dass es sich zum Ende jetzt eingerenkt hat - dies nur als Abschlusskommentar)
 
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
Im Forum Gartenbau / Gartengestaltung gibt es 1400 Themen mit insgesamt 19877 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Außenanlagen nicht fertig
Nr.ErgebnisBeiträge
1Erste Rechnung für Erdarbeiten und Bodenplatte fällig 25
2Schmales Grundstück wg. Süd-Zuwegung nach hinten? 40
3Bau verzögert sich laufend - Bauleiter anrufen? 36
4Strategisch gut geplante Abgabe Fertigstellung bei Bauaufsicht 11
5Ist die Größe der Terrasse ausreichend? 4x4.5m 13
6Bauleiter Raum Neukirchen-Vluyn (Duisburg/Kleve/Wesel) 10
7Ersttermin Bauleiter - Tipps? 11
8Rechnung Grundbucheintrag nicht an alle Käufer? 13
9Bauunternehmer will Rechnung für Planungsleistungen stellen 60
10Rechnung vom Notar - 4 Tage nach Beurkundungstermin 11
11Bauleiter kommt nicht, prüft nicht bzw. es ist ihm alles egal 16
12Terrasse Bankirai außen welcher Abstand zwischen den Hölzern? 14
13Planung Außenanlage - Terrasse positionieren 78
14Worauf achten bei Hinterbebauung, schmaler Zuwegung und Miteigentum 16
15Geht das? Zuwegung komplett durch den Garten. Beispiele gesucht 27
16Rechnung für Wasseranschluss trotz Zahlung über Grundstückspreis? 35
17Zuwegung Hinterliegergrundstück Rechtslage für Baugenehmigung 18
18Pflegeleichte Terrasse im Neubau mit Kind gesucht 40
19Schiebetüren Terrasse Bilderthread - Zeigt her eure Schiebetüren! 16
20„versickerungsfähiges Pflaster20

Oben