S
SirSydom
also grundsätzlich darfst du auf einem Grund und Boden filmen wie du willst.
Ist der Bereich öffentlich zugänglich (wie z.B. eine Einfahrt), muss darauf hingewiesen werden.
Eine Überwachung im befriedeten Bereich muss nicht kundgetan werden.
Du musst also den Ableser vom Wasserwerk nicht darüber informieren, dass da eine Kamera im Flur hängt.
Deine Putzkraft hingegen schon, denn da greift ggf. wieder Arbeitnehmerschutz...
Ob sich jetzt ein Bauunternehmer weigern kann, einen Vertrag zu erfüllen, weil auf der Baustelle Kameras angebracht sind.. ist eine interessante Fragestellung !
Ist der Bereich öffentlich zugänglich (wie z.B. eine Einfahrt), muss darauf hingewiesen werden.
Eine Überwachung im befriedeten Bereich muss nicht kundgetan werden.
Du musst also den Ableser vom Wasserwerk nicht darüber informieren, dass da eine Kamera im Flur hängt.
Deine Putzkraft hingegen schon, denn da greift ggf. wieder Arbeitnehmerschutz...
Ob sich jetzt ein Bauunternehmer weigern kann, einen Vertrag zu erfüllen, weil auf der Baustelle Kameras angebracht sind.. ist eine interessante Fragestellung !