Baukamera Überwachung zulässig ?

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S

SirSydom

also grundsätzlich darfst du auf einem Grund und Boden filmen wie du willst.
Ist der Bereich öffentlich zugänglich (wie z.B. eine Einfahrt), muss darauf hingewiesen werden.
Eine Überwachung im befriedeten Bereich muss nicht kundgetan werden.
Du musst also den Ableser vom Wasserwerk nicht darüber informieren, dass da eine Kamera im Flur hängt.
Deine Putzkraft hingegen schon, denn da greift ggf. wieder Arbeitnehmerschutz...

Ob sich jetzt ein Bauunternehmer weigern kann, einen Vertrag zu erfüllen, weil auf der Baustelle Kameras angebracht sind.. ist eine interessante Fragestellung !
 
Sir_Kermit

Sir_Kermit

Moin,

Eine Überwachung im befriedeten Bereich muss nicht kundgetan werden.
Du musst also den Ableser vom Wasserwerk nicht darüber informieren, dass da eine Kamera im Flur hängt.
Da stimme ich dir nicht zu. Du darfst zwar innerhalb deines Hauses selber überwachen, soviel du lustig bist, aber jeder davon Betroffenen muss davon in Kenntnis gesetzt werden und letztlich zustimmen, siehe dazu die FAZ vom 22. September 2014, Stichwort "Recht" und "private Überwachung".

Oder habe ich dich falsch verstanden?

Kermit
 
andimann

andimann

Moin,

warum eigentlich immer diese theoretischen Diskussionen darüber? Frag doch einfach mal die Rohbauer ganz freundlich, ob sie was dagegen haben. Wenn die Kamera soweit weg steht, dass du das gesamte Haus auch ins Bild bekommst sind in einem Zeitrafferfilm (also nur alle 30 sec ein Bild aufgenommen) beim besten Willen keine Menschen mehr zu sehen. Vielleicht mal als Schatten, aber mehr auch nicht.

Einfach mal lieb fragen und fertig...

Viele Grüße,

Andreas
 
Musketier

Musketier

Die Quelle hab ich gefunden, nur meiner Meinung nach hat @Sir_Kermit die falsch gedeutet.

Mit seinem Eigentum kann jeder nach Belieben verfahren. Dementsprechend darf jeder seinen eigenen Grund und Boden auch überwachen. Davon Betroffene müssen aber erkennen können, dass sie ein Grundstück nicht einfach so betreten dürfen. Wer filmt, muss also eine erkennbare Absperrung oder entsprechende Hinweise anbringen.
Im Haus ist eine Absperrung definitiv gegeben und außer Haus muß irgendwie erkennbar sein, dass es sich um ein Privatgrundstück handelt. In den meisten Neubaugebieten sollte das aber durch Hecke, Zaun oder andere Abgrenzung recht leicht erkennbar sein, im Gegensatz zum Privatwald.
 
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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