B
Bieber0815
Du meinst auch Flughäfen werden in der Regel nach 7 Monaten fertig? Tja, da fängt der Ärger über die unklare Formulierung schon an :P.Nein, grundsätzlich bei Bauvorhaben.
Also, fixes Datum oder "ab Baubeginn XX Monate" (was ist Baubeginn? Absteckriß? Kann man auch noch konkreter schreiben ...). Am besten auch gleich eine Vertragsstrafe reinschreiben XX Euro/Tag Verzug. Und natürlich gilt Schlechtwetter nur dann, wenn a) vom Deutschen Wetterdienst so benannt und wenn b) vom Bauunternehmer angezeigt. Das ist für beide Seite fair und Du weißt, woran Du bist.
Beispiel:
Können die Leistungen aus Gründen, die der GU/BÜ/BT nicht zu vertreten hat, nicht in-
nerhalb dieser Fristen ausgeführt werden, haftet der GU/BÜ/BT dafür nicht. Hierzu gehörenö-
ren Bauzeitverzögerungen aufgrund Streik, höhere Gewalt, von der Berufsvertretung der
Arbeitgeber angeordnete Aussperrungen im Betrieb des GU/BÜ/BT oder in einem unmittelbar-
telbar für ihn arbeitenden Betrieb, Ausführung von Sonderwünschen, vom Deutschen
Wetterdienst (DWD) bestätigte Schlechtwettertage.