Ihr habt alle nicht unrecht. Otus eh nicht ;)
Seine Aussage schliesst nicht aus, dass man es später ggf. festschreibt bzw nachweisen muss.
Formulierung ist 1. "in der Regel". Das heisst für mich: Bei vergleichbaren Bauvorhaben der Firma,
Nein, grundsätzlich bei Bauvorhaben.
2. "Geplant ist Baubeginn für November/Dezember 2016". Das heisst für mich nicht: Geplant ist es, aber nicht festgeschrieben, im Zweifel haben wir Pech und es verschiebt sich, weil was den Plan durchkreuzt hat.
Ja, man kann leider nicht in die Zukunft schauen.
Wenn im November Frost ist bis in den Januar hinein, können keine Erdarbeiten stattfinden.
Wenn Euer Estrich nicht trocknen will, kann keiner dort Fliesen drauf verlegen.
finde ich die Freiheit dieser Formulierung ziemlich groß. Klar sollte das Unternehmen auch ein großes Interesse haben den Bau zeitnah fertig zu stellen, um die Rate zu bekommen, da aber aktuell Hochkonjuktur auf dem Bau herrscht und das Unternehmen recht groß ist (baut um die 50 Häuser im Jahr), sehe ich da ein gewisses Risiko.
Du unterstellst der Firma jetzt Böses, dabei ist es nicht so. Man kann die Zukunft nicht definieren oder vertraglich garantieren.
Auch die Baufirma nicht. Ich geh jetzt mal vom Positiven aus, dass die Logistik der Firma stimmt, insofern hat sie selbst Nachteile, wenn nicht zügig weiter gebaut wird. Bei schlechtem Wetter hat sie nämlich die A***Karte, bekommt auch somit kein Geld für Bauabschnitte.