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Steglitz
Der Vorteil, sowas klar und deutlich im Vertrag zu regeln, ist, dass man eine Vertragsstrafe dann direkt vollstrecken kann, ohne erst Verzug nachweisen zu müssen. Du kannst zum Beispiel den Baubeginn spätestens auf 6 Wochen nach Übergabe der Baugenehmigung festlegen lassen mit der gleichzeitigen Verpflichtung, dass die Baufirma innerhalb von 7 Monaten nach Baubeginn fertig zu sein hat. Höhere Gewalt, Witterung , Aufruhr oder andere, ncht von der Baufirma zu vertretende Verzögerungen verlängern entsprechend die Frist.
Dazu dann eine vernünftige Vertragsstrafe pro Woche, die Deine Doppelbelastung für die Miete und Finanzierungskosten abdeckt, an das Verschulden der Baufirma koppeln und z.B. auf 5% der Bausumme maximal begrenzen.
Wenn Du nett bist, schließen geringfügige Mängel und zumutbare Nachbesserungsarbeiten die Fertigstellung nicht aus. Es ist immer mal noch was zu übermalen oder zu richten, was auch problemlos nach dem Einzug geht.
So hab ich das gemacht und bin dabei ganz gut gefahren. Du siehst dadurch auch, ob die Baufirma einen vernünftigen Bauzeitenplan hat. Den solltest Du Dir auch am Anfang der Bauarbeiten geben lassen, weil man dann Verzögerungen schon recht frühzeitig erkennt.
Dazu dann eine vernünftige Vertragsstrafe pro Woche, die Deine Doppelbelastung für die Miete und Finanzierungskosten abdeckt, an das Verschulden der Baufirma koppeln und z.B. auf 5% der Bausumme maximal begrenzen.
Wenn Du nett bist, schließen geringfügige Mängel und zumutbare Nachbesserungsarbeiten die Fertigstellung nicht aus. Es ist immer mal noch was zu übermalen oder zu richten, was auch problemlos nach dem Einzug geht.
So hab ich das gemacht und bin dabei ganz gut gefahren. Du siehst dadurch auch, ob die Baufirma einen vernünftigen Bauzeitenplan hat. Den solltest Du Dir auch am Anfang der Bauarbeiten geben lassen, weil man dann Verzögerungen schon recht frühzeitig erkennt.