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Peanuts74
Meines Wissens zählen mündliche Verträge genau so wie schriftliche.
Das Problem ist natürlich, das zu beweisen, wenn es keine Zeugen gibt.
Insofern stellt sich die Frage, ob Du die Vereinbarung vor Gericht auch zugeben würdest, dann müsstest Du es wohl bezahlen.
Andererseits stellt sich die Frage, ob der Architekt Dich hätte darauf hinweisen müssen, dass es so deutlich teurer wird.
Hier könnte man ja auch durchaus "Vetternwirtschaft" vermuten, wenn es zudem eher unüblich ist, dass diese Arbeit vom Heizungsbauer gemacht wird.
FYI, bei einem Bekannten haben wir als ungeübte Bodenleger mit 4 Mann ein 130m² Haus an einem Tag!!! ausgelegt.
Ok, es herrschte ziemlicher Zeitdruck, da der Estrich am nächsten Tag kam und 2 Mann haben auch noch bis in die Nacht um 4 gewerkelt.
Dennoch, z.B. bei uns haben das 2 Mann an einem Tag gemacht und ca. 170m² (incl. Teil vom Keller) ausgelegt.
Bei uns waren aber auch weniger Schnitzereien notwendig, da auf dem Boden quasi keine Kabel verlegt waren.
Das Problem ist natürlich, das zu beweisen, wenn es keine Zeugen gibt.
Insofern stellt sich die Frage, ob Du die Vereinbarung vor Gericht auch zugeben würdest, dann müsstest Du es wohl bezahlen.
Andererseits stellt sich die Frage, ob der Architekt Dich hätte darauf hinweisen müssen, dass es so deutlich teurer wird.
Hier könnte man ja auch durchaus "Vetternwirtschaft" vermuten, wenn es zudem eher unüblich ist, dass diese Arbeit vom Heizungsbauer gemacht wird.
FYI, bei einem Bekannten haben wir als ungeübte Bodenleger mit 4 Mann ein 130m² Haus an einem Tag!!! ausgelegt.
Ok, es herrschte ziemlicher Zeitdruck, da der Estrich am nächsten Tag kam und 2 Mann haben auch noch bis in die Nacht um 4 gewerkelt.
Dennoch, z.B. bei uns haben das 2 Mann an einem Tag gemacht und ca. 170m² (incl. Teil vom Keller) ausgelegt.
Bei uns waren aber auch weniger Schnitzereien notwendig, da auf dem Boden quasi keine Kabel verlegt waren.