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Bieber0815
Im Vertrag kann die Sicherungsabtretung vereinbart werden. Das heißt, der GU/BT tritt Ansprüche, die er gegenüber seinen Subunternehmern hat, an den Käufer ab. Der Käufer kann sich dann direkt an die Subunternehmer wenden. Wichtig ist: Das soll so gestaltet werden, dass man seine Ansprüche gegenüber dem GU/BT wahrt. Gegen Insolvenz hilft eine Gewährleistungsbürgschaft.Ist es nicht der GU, der generell haftet, da man mit ihm einen Vertrag hat?
Wie die Sache dann ausschaut, wenn der GU insolvent wäre ist dann fraglich.