Musketier
Wenn ich mich an meine Rechtsvorlesung zurückerinnere, ist die Küche ein Streithema. Soweit ich weiß, kann eine speziell angepasste Einbauküche durchaus zum Haus gehören, während eine 08/15 Küchenzeile problemlos entfernbar ist. Der Übergang ist natürlich fließend und Auslegungssache. Beim Mieter wird man immer davon ausgehen, dass er seine Einbauküche nach Auszug wieder mitnehmen wird.dazu gehört wie gesagt die Küche
Hab auf die Schnelle ein Urteil gefunden, wo die Küche bei der Hausversteigerung enthalten war.